Gebühren, Steuern, Beiträge
Die Rechtsgrundlage (Satzungen, Gebührenverzeichnisse) finden Sie auf unserer Homepage unter "Rathaus & Service - Ortsrecht".
Abfallgebühren
Die Abfallentsorgung in Dürbheim erfolgt durch den Landkreis. Wenden Sie sich daher mit Fragen
- zur Entsorgung von Haus- oder Gewerbeabfällen,
- zur Entsorgung von Wertstoffen oder Sperrmüll,
- zur Gebührenhöhe oder
- sonstigen Fragen
bitte an das Landratsamt Tuttlingen unter Telefonnummer: 07461 926-0.
Die Ablagerung von Erdaushub ist auch beim Schotterwerk Brugger möglich. Falls Sie hierzu Fragen haben sollten, dann wenden Sie sich bitte an das Schotterwerk unter Telefonnummer: 07424 7094030.
Abwassergebühren
Abwassergebühren
- Schmutzwassergebühr = 3,21 €/m³ (§ 42 I Abwassersatzung (PDF-Datei))
- Niederschlagwassergebühr = 0,34 €/m² versiegelter Fläche (§ 42 III Abwassersatzung (PDF-Datei))
Abwasser-Beiträge
- Klärbeitrag = pro m² Nutzungsfläche = 1,07 €/m² (§ 33 Abwassersatzung (PDF-Datei))
- Kanalbeitrag = pro m² Nutzungsfläche = 2,45 €/m² (§ 33 Abwassersatzung (PDF-Datei))
Gem. § 33 Abwassersatzung (PDF-Datei) fallen vorgenannte Beiträge an. Im Regelfall werden diese Abwasserbeiträge beim Erwerb eines Wohnbauplatzes oder einer Gewerbefläche mit der Bezahlung des Kaufpreises an die Gemeinde abgegolten - sind also im Verkaufppreis enthalten.
Falls Sie weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an Frau Faustinelli unter Telefonnummer: 07424 95825-14.
Bestattungsgebühren
Friedhof-Gebührenverzeichnis (PDF-Datei)
Falls Sie weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an unsere Standesbeamtin, Frau Ehrler unter Telefonnummer: 07424 95825-0.
Bürgerbüro
siehe Verwaltungsgebühren
Einwohnermeldeamt
siehe Verwaltungsgebühren
Erddeponie
siehe Abfallgebühren
Erschließungsbeitrag
Gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung (PDF-Datei) werden 95% der beitragsfähigen Kosten auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umgelegt - 5% dieser Kosten trägt die Gemeinde.
Im Regelfall werden die Erschließungsbeiträge beim Erwerb eines Wohnbauplatzes oder einer Gewerbefläche mit der Bezahlung des Kaufpreises an die Gemeinde abgegolten - sind also im Verkaufspreis enthalten.
Falls Sie weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an Frau Faustinelli unter Telefonnummer: 07424 95825-14.
Feuerwehr-Kostenersätze
Kostenersätze für Einsätze der Feuerwehr richten sich nach den Regelungen des Feuerwehrgesetzes und der darauf aufbauenden Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (PDF-Datei). Darin ist geregelt, in welchen Fällen Kostenersatz zu erheben ist.
Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich nach § 5 der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung. Die jeweils anzuwendenden Kostenersätze sind aus dem Feuerwehr-Kostenverzeichnis (PDF-Datei) zu ersehen.
Gewerbesteuer
Bemessungsgrundlage
Hebesatz 330 v.H.
Grundsteuer
Bemessungsgrundlage/Hebesatz
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)=340 v.H.
- Grundsteuer B (für bebaute- und unbebaute Grundstücke)=340 v.H.
Gutachterausschuss-Gebühren
Die Aufgaben des Gutachterausschusses wurde per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung auf die Stadt Trossingen übertragen. Diese erfüllt die Aufgaben des Gutachterausschusses für nahezu alle Gemeinden des nördlichen Landkreises Tuttlingen.
Daher wird auf die entsprechende Satzung der Stadt Trossingen (PDF-Datei) verwiesesn.
Zusätzlich können auch Gutachten über das Sachverständigenbüro Heinichen erstellt werden.
Hallenbenutzungsgebühren
für die Turn- und Festhalle der Gemeinde Dürbheim (Hauptstraße 11)
Antragsformular auf Überlassung der Halle mit Gebühren (PDF-Datei)
Hundesteuer
Die Höhe der jährlich anfallenden Hundesteuer richtet sich nach der Hundesteuersatzung (PDF-Datei).
Im "Normalfall" gelten folgende Sätze:
- für den 1. Hund: jährlich 75,00 €
- pro weiteren Hund: jährlich 150,00 €
- für einen 1. Kampfhund: jährlich 450,00 €
- Zwingersteuer (§ 7 der Hundesteuersatzung (PDF-Datei))
- Verlust der Hundemarke: 5,00 € Kostenersatz für eine neue Marke
Download Hundesteueranmeldung (PDF-Datei)
Download Hundesteuerabmeldung (PDF-Datei)
Kindergartenbeiträge
Träger des Kindergarten "St. Elisabeth" ist die katholische Kirchengemeinde. Die Kindergartenbeiträge sind an die Kirchengemeinde zu entrichten.
Auskünfte zu den Beiträgen erteilt die Leitung des Kindergarten unter Telefonnummer: 07424 4141.
Kostenerstattungsbeiträge nach §§ 135 a-c BauG ("Öko-Ausgleich")
Beim Erschließen von neuem Bauland sind zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft ökologische Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Die Höhe der dafür anfallenden Erstattungsbeträge richtet sich nach der Kostenerstattungs-Satzung nach §§ 135 a-c BauG (PDF-Datei).
Im Regelfall werden diese Kostenerstattungs-Beträge beim Erwerb eines Wohnbauplatzes oder einer Gewerbefläche mit der Bezahlung des Kaufpreises an die Gemeinde abgegolten - sind also im Verkaufspreis enthalten.
Falls Sie weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an Frau Faustinelli unterTelefonnummer: 07424 95825-14.
Obdachlosen-Unterkunft / Benutzungsgebühren
Die Höhe der Benutzungsgebühren und die Abrechnung der Nebenkosten richtet sich nach § 13 der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften (PDF-Datei).
Sondernutzungsgebühren
Die bestimmungsgemäße Nutzung öffentlich gewidmeter Straßen, Wege und Plätze wird als "Gemeingebrauch" bezeichnet und ist unentgeltlich.
Für Nutzungen, die hierüber hinausgehen (Sondernutzungen), werden nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (PDF-Datei) Gebühren erhoben.
Dies gilt insbesondere für:
- Lagern von Baumaterial
- Aufstellen von Kränen, Baumaschinen oder Bauschutt-Containern o.ä.
- Aufstellen von Werbeplakaten
- Abhalten von Veranstaltungen
Die Höhe der Sondernutzungsgebühr ist im Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren (PDF-Datei) geregelt.
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Standesamt
siehe Verwaltungsgebühren
Tunhallengebühren
für die Turn- und Festhalle der Gemeinde Dürbheim (Hauptstraße 11)
Antragsformular auf Überlassung der Halle mit Gebühren (PDF-Datei)
Vergnügungssteuer
Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden.
Einzelheiten und die Steuersätze sind in der Vergnügungssteuer-Satzung (PDF-Datei) geregelt.
Verwaltungsgebühren
Für die Inanspruchnahme der Verwaltung werden Gebühren erhoben. Zum Teil werden diese vom Bund oder Land festgesetzt. Sofern Bund und Land von diesem Recht keinen Gebrauch machen, legen die Gemeinden die Gebührenhöhe in ihrer Verwaltungsgebührensatzung (PDF-Datei) fest.
Entsprechend gelten folgende Regelungen:
Einwohnermeldeamt
- Auskunftsgebühr für Meldeauskünfte 8,00 €
- Kinderreisepass 13,00 €
- Meldebescheinigung 5,00 €
- Personalausweis bis 24 Jahre22,80 €;
ab 24 Jahre 37,00 € - Personalausweis vorläufig 10,00 €
- 32 Seiten Reisepass bis 24 Jahre 37,50 €
- 32 Seiten Reisepass ab 24 Jahre 60,00 €
- 48 Seiten Reisepass bis 24 Jahre 59,50 €
- 48 Seiten Reisepass ab 24 Jahre 82,00 €
- 32 Seiten Express-Pass bis 24 Jahre 69,50 €
- 32 Seiten Express-Pass ab 24 Jahre 92,00 €
- 48 Seiten Express-Pass bis 24 Jahre 91,50 €
- 48 Seiten Express-Pass ab 24 Jahre 114,00 €
- Reisepass vorläufig 26,00 €
Gewerbe
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister 13,00 €
- Gewerbean- bzw. abmeldung 15,00 €
Grundbuchamt
- Grundbuchauszug unbeglaubigt 10,00 €
Ordnungsamt
- Polizeiliches Führungszeugnis 13,00 €
Onlineantrag - Beglaubigungen pro zu beglaubigender Seite 0,50 €
- Kopie 0,30 €
Standesamt
- Abschrift aus dem Geburtenbuch12,00 €
- Abschrift aus dem Eheregister 12,00 €
- Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde 12,00 €
- Kirchenaustritt 20,00 €
- Namenserklärung 25,00
sonstige Gebühren gemäß der Verwaltungsgebühren-Satzung der Gemeinde Dürbheim
Verwaltungsgebühren-Satzung (PDF-Datei)
Gebührenverzeichnis (PDF-Datei) der Verwaltungsgebühren-Satzung
Wassergebühren
Wassergebühren
- Frischwassergebühr = 2,86 €/m³ (§ 43 Wasserversorgungs-Satzung (PDF-Datei)
- Zählergebühr = 4,00 €/Monat (für Regelzähler - § 42 Wasserversorgungs-Satzung (PDF-Datei)
- zzgl. 7% MWSt.
Wasserversorgungsbeitrag
- pro m² Nutzungsfläche 2,35 €/m² zzgl. 7% MWSt. (§ 36 Wasserversorgungs-Satzung (PDF-Datei)
Gem. § 36 Wasserversorgungssatzung (PDF-Datei) fällt vorgenannter Beitrag an. Im Regelfall wird dieser Beiträge beim Erwerb eines Wohnbauplatzes oder einer Gewerbefläche mit der Bezahlung des Kaufpreises an die Gemeinde abgegolten - ist also im Verkaufppreis enthalten.
Falls Sie weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an Frau Faustinelli unter Telefonnummer: 07424 95825-14.