Dienstleistungen: Gemeinde Dürbheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Kontakt & Öffnungszeiten

Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung

Heimarbeit - Beschäftigung melden

Wenn Sie zum ersten Mal eine Person in Heimarbeit beschäftigen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Bevor Sie erstmalig Aufträge für Heimarbeit erteilen, müssen Sie die Genehmigung der zuständigen Stelle abwarten.

Voraussetzungen

Sie möchten eine Person in Heimarbeit beschäftigen.

Zu den Personen in Heimarbeit zählen:

  • in Heimarbeit Beschäftigte (Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgewerbetreibende)
  • Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
  • sonstige gleichgestellte Personen

Verfahrensablauf

1. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und informieren Sie diese über Ihre Absicht, Personen in Heimarbeit beschäftigen zu wollen (§ 7 Heimarbeitsgesetz).

2. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß § 6 Heimarbeitsgesetz halbjährig dazu verpflichtet sind, den zuständigen Stellen Listen zu melden, in denen Sie die in Heimarbeit beschäftigten Personen aufführen. Für die Meldung im Januar 2023 beachten Sie bitte folgende Schritte:

  1. Laden Sie sich auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (Link siehe oben) das Listenformblatt auf Ihren Rechner und füllen es aus.
  2. Legen Sie sich ein Servicekonto auf service-bw an.
  3. Navigieren Sie in Ihrem Servicekonto in die Rubrik Postfach und klicken Sie das Feld "Nachricht schreiben"
  4. Geben Sie im Feld "Empfänger" das Behördenkonto des Regierungspräsidiums an, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Standort hat:
    1. Regierungspräsidium Stuttgart: Regierungspräsidium Stuttgart
    2. Regierungspräsidium Tübingen: Regierungspräsidium Tübingen, Heimarbeit - Beschäftigung melden
    3. Regierungspräsidium Karlsruhe: Regierungspräsidium Karlsruhe
    4. Regierungspräsidium Freiburg: Abteilung 5, Referat 54.1 (Regierungspräsidium Freiburg)
  5. Bitte benennen Sie den Betreff wie folgt: "Listenmeldung nach § 6 HAG, hier: Betrieb (XY)". Bitte setzen Sie anstatt "XY" den Namen Ihres Betriebs.
  6. Bitte geben Sie in das Feld folgenden Mustertext ein: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übermittle ich Ihnen im Auftrag des Betriebes [Bitte Namen und postalische Adresse des Betriebs eingeben] die halbjährige Listenmeldung nach § 6 HAG für das zweite Halbjahr 2022. Für Rückfragen erreichen Sie mich wie folgt [bitte postalische Adresse, geschäftliche E-Mail-Adresse bzw. geschäftliche Telefonnummer eingeben]. Mit freundlichen Grüßen [Namen eingeben]". Bitte geben Sie in die eckigen Klammern die geforderten Daten ein.
  7. Bitte wählen Sie im Feld "Anhang auswählen" die Liste aus, in der die von Ihrem Betrieb beschäftigten Heimarbeiter aufgeführt sind (siehe Schritt 1). Bitte benennen Sie die Liste wie folgt: "[Name Betrieb]_Listenmeldung zweites Halbjahr 2022".
  8. Drücken Sie auf das Feld "Abschicken" und bewahren Sie die Liste bitte bis zur nächsten halbjährigen Meldung auf, sodass Sie Ergänzungen, Anpassungen etc. in dieser Liste vornehmen können und die Liste nicht vollständig neu ausfüllen müssen.

Für Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die Entgeltprüfer der Regierungspräsidien. Kontaktdaten finden Sie auf der Seite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg (Rubrik Themen, hier: Heimarbeit). Sie können auch an folgende E-Mail-Adressen eine E-Mail schreiben und um eine Kontaktaufnahme bitten:

  • Regierungspräsidium Stuttgart: abteilung5@rps.bwl.de
  • Regierungspräsidium Tübingen: poststelle@rpt.bwl.de
  • Regierungspräsidium Karlsruhe: heimarbeit@rpk.bwl.de
  • Regierungspräsidium Freiburg: abteilung5@rpf.bwl.de

Fristen

Die Heimarbeiterliste müssen Sie halbjährlich (elektronisch) an die zuständige Stelle übermitteln:

  • bis spätestens 31. Juli die Heimarbeiterliste für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni (erstes Halbjahr) des laufenden Jahres
  • bis spätestens 31. Januar die Heimarbeiterliste für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember (zweites Halbjahr) des Vorjahres

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Sonstiges

Für inhaltliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Regierungspräsidium. Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der Gewerbeausicht Baden-Württemberg (Rubrik Themen, hier: Heimarbeit). Sie können auch eine E-Mail an folgende E-Mail-Adressen senden und um Kontaktaufnahme bitten:

  • Regierungspräsidium Stuttgart: abteilung5@rps.bwl.de
  • Regierungspräsidium Tübingen: poststelle@rpt.bwl.de
  • Regierungspräsidium Karlsruhe: heimarbeit@rpk.bwl.de
  • Regierungspräsidium Freiburg: abteilung5@rpf.bwl.de

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

18.01.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg