Dienstleistungen: Gemeinde Dürbheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Kontakt & Öffnungszeiten

Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung

Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.

Auch die Handwerkskammern bieten im Regelfall zweimal jährlich Abschlussprüfungen an, jeweils einmal im Sommer- und im Winterhalbjahr.

Die genauen Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern der Kammern oder deren Internetseiten.

Die Berufsausbildung endet in

  • den handwerklichen Ausbildungsberufen mit einer Gesellenprüfung,
  • in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung und
  • im kaufmännischen Bereich und in weiteren Dienstleistungsberufen mit der Gehilfenprüfung.

Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass der Auszubildende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, um den erlernten Beruf auszuüben.

Voraussetzungen

  • Die Ausbildungszeit ist beendet oder die Ausbildung endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
  • An vorgeschriebenen Zwischenprüfungen wurde teilgenommen..
  • Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise wurden geführt (Berichtsheft).
  • Das Berufsausbildungsverhältnis ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Hinweis: In einigen Berufen findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Dies gilt besonders im Metall- und Elektrobereich.

Verfahrensablauf

Sie werden in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden. Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.

Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis. Als Ausbildender können Sie die Ergebnisse der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden übermittelt bekommen.

Besteht der Auszubildende oder die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden.

Fristen

Es gibt je nach zuständiger Stelle unterschiedliche Anmeldefristen.

Unterlagen

  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

Kosten

Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so ist die Prüfung für die auszubildende Person gebührenfrei.

Sie als Ausbildungsbetrieb müssen die Prüfungsgebühren und die Miet- und Materialkosten übernehmen. Falls Werkzeug erforderlich ist, müssen Sie es den Auszubildenden zur Verfügung stellen.

Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Sonstiges

Als Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. Darüber hinaus werden Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, auch am Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt.

Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Zuständigkeit

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • weitere für die Ausbildung zuständige Stellen

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.09.2018 freigegeben.