Dienstleistungen: Gemeinde Dürbheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung

Förderprogramm "Inhouse-Schulung" - Weitergabevertrag abschließen

Das Ziel des Förderprogramms ist es, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kommunen in verschiedenen Digitalisierungsbereichen zu fördern. Hierzu wurden im Vorfeld identifizierte Digitalisierungsthemen in Bausteinen zusammengefasst. Jede Kommune hat die Möglichkeit, sich individuell eine maximal 3-tägige Inhouse-Schulung aus verschiedenen Digitalisierungs-Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen.

Inhouse-Schulungen werden von folgenden Bildungsträgern angeboten:

  • Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
  • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg)

Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- bzw. Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.

Voraussetzungen

Sie haben sich mit einer oder mehreren Kommunen für die Schulung zusammengeschlossen und noch an keiner Inhouse-Schulung teilgenommen.

Gefördert werden interkommunale Zusammenschlüsse in folgenden Zusammensetzungen:

  1. Mindestens zwei Kommunen unter 20.000 Einwohner schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  2. Eine Große Kreisstadt schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  3. Ein Land-/Stadtkreis schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  4. Zwei Land-/Stadtkreise schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  • Der Eigenanteil des Zusammenschlusses wird zu gleichen Teilen unter den Kommunen des Zusammenschlusses aufgeteilt.
  • Die (Höchst-)Anzahl der kommunalen Partner des Zusammenschlusses orientiert sich an den jeweiligen Bausteinen.
  • Eine Mindestanzahl von 10 teilnehmenden Personen an einer Inhouse-Schulung ist vorausgesetzt.
  • Es können bis zu 3 Schulungstage pro Zusammenschluss gefördert werden.

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
  • Geben Sie die Mitglieder des Zusammenschlusses an.
  • Wählen Sie den gewünschten Bildungsträger aus.
  • Unabhängig davon, ob 3 Schulungstage am Stück oder zeitversetzt einzeln gebucht werden sollen oder gebucht wurden, ist nur der Abschluss eines Weitergabevertrages notwendig.
  • Schicken Sie den Weitergabevertrag online ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit Ihren Angaben und den Vertragsinhalten. Zudem erhalten Sie die benötigte Inhouse-ID für die Anmeldung bei den Bildungsträgern.
  • Nach Erhalt der ID können Sie mit den Bildungsträgern für eine gemeinsame Schulungsterminfindung und Inhaltsabsprache Kontakt aufnehmen.
  • Die Bildungsträger stellen Ihnen bei Angabe einer ID eine reduzierte Gebühr in Rechnung. Bitte bezahlen Sie diese Rechnung direkt beim Bildungsträger.

Weitere Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages erhalten Sie bei der Stabstelle Digitalisierung des Städtetag Baden-Württemberg (E-Mail: digitallotsen@staedtetag-bw.de).

Fristen

Keine

Unterlagen

Keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel 5 bis 10 Kalendertage

Sonstiges

Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.

Zuständigkeit

Stabsstelle Digitalisierung des Städtetags Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Stand: 02.03.2022

Verantwortlich: Städtetag Baden-Württemberg