Dienstleistungen: Gemeinde Dürbheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung

Krankengeld für gesetzlich Versicherte beantragen

Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt in den meisten Fällen sechs Wochen lang weiter ausbezahlt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Nach Ablauf dieser Frist kann für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf Krankengeld bestehen bei:

  • andauernder Arbeitsunfähigkeit oder
  • stationärer Behandlung in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung

Höhe

  • 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes

Die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoarbeitsentgelt können Sie ausgleichen. Dazu können Sie eine Tagegeldversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen.

Dauer

  • Krankengeld können Sie innerhalb von je drei Jahren wegen derselben Erkrankung für höchstens 78 Wochen beziehen.

Nach Ablauf der drei Jahre können Sie wegen derselben Krankheit Krankengeld nur dann beziehen, wenn Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate lang arbeitsfähig waren und

  • nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und gearbeitet haben oder
  • der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

Achtung: Der Anspruch auf Krankengeld endet, wenn Sie

  • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit,
  • eine Altersrente,
  • ein Ruhegehalt oder
  • ein Vorruhestandsgeld beziehen.

Die Zahlung beginnt an dem Tag, an dem das Einkommen wegfällt - also in den meisten Fällen nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung.

Voraussetzungen

  • Es muss eine Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld bestehen. Bei den meisten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitslosen ist dieser Anspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.
  • Die Frist für die Lohnfortzahlung ist abgelaufen.
  • Sie müssen sich auf Kosten der Krankenkasse in stationärer Behandlung befinden und
  • die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse sofort melden.

Freiwillig versicherte Selbständige haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Durch Abgabe einer Wahlerklärung können Sie sich wahlweise mit Krankengeldanspruch während der Arbeitsunfähigkeit versichern. Zu den Krankengeldwahltarifen berät Sie Ihre Krankenkasse. Alternativ dazu lässt sich bei einer Versicherungsgesellschaft eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Auch Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld haben Anspruch auf Krankengeld.

Arbeitslosengeld II wird auch nach Ablauf der sechs Wochen ausbezahlt.

Verfahrensablauf

Noch während der Entgeltfortzahlung müssen Sie der Krankenkasse eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusenden. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung bestätigt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die weitere Arbeitsunfähigkeit auf einem sogenannten Auszahlschein. Dauert die Arbeitsunfähigkeit weiter an, müssen Sie die weiteren Auszahlscheine regelmäßig und zeitlich lückenlos der Krankenkasse vorlegen.

Zusätzlich müssen Sie bei den meisten Krankenkassen eine Erklärung zur Zahlung von Krankengeld ausfüllen. In dieser Erklärung

  • geben Sie Ihre Bankverbindung an und
  • informieren darüber, ob Sie eine Rente beantragt haben oder nicht und
  • welche Rehabilitationsmaßnahmen Sie eventuell in Anspruch nehmen oder beantragt haben.

Diese Leistungen wirken sich auf den weiteren Krankengeldanspruch aus.

. Die Krankenkasse kann nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit jederzeit eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) veranlassen. Dies soll der Sicherung des Behandlungserfolges dienen. Gegebenenfalls kann sie Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten. Die Begutachtung kann auch eine körperliche Untersuchung umfassen.

Das Krankengeld wird jeweils für den zurückliegenden Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Berechnet wird das Krankengeld pro Kalendertag. Besteht für einen ganzen Kalendermonat Anspruch auf Krankengeld, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt. Falls Sie in einem Monat nur teilweise Anspruch auf Krankengeld haben, wird für die tatsächlich angefallenen Tage gezahlt.

Für das Krankengeld besteht Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden vor der Auszahlung abgezogen.

Fristen

Folgebescheinigung müssen Sie lückenlos einreichen.

Unterlagen

  • Auszahlschein (AU-Bescheinigung neu)
  • Erklärung zur Zahlung von Krankengeld

Hinweis: Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Ihre Krankenkasse

Freigabevermerk

  • 05.09.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg