Dienstleistungen: Gemeinde Dürbheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung

Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern (HWK) - Bestellung beantragen

Möchten Sie Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe anfertigen? Dann können Sie sich als "HWK-Sachverständiger" bei den Handwerkskammern öffentlich bestellen und vereidigen lassen.

Hinweis: Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie kann sowohl inhaltlich beschränkt als auch mit Auflagen verbunden werden. Sie ist in den meisten Fällen auf fünf Jahre befristet.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

Als Sachverständiger oder Sachverständige einer Handwerkskammer kann in der Regel nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wer

  • die persönliche Eignung besitzt,
  • die besondere Sachkunde einschließlich der notwendigen praktischen Erfahrung und der Fähigkeit, Gutachten zu erstellen, nachweist (§ 36a GewO gilt entsprechend)
    Über die besondere Sachkunde verfügt die Person, die erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
  • über die zur Ausübung der Sachverständigentätigkeit erforderlichen Einrichtungen verfügt,
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstellung von Gutachten sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bietet und
  • nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, jederzeit und uneingeschränkt für die Sachverständigentätigkeit zur Verfügung steht.

Tipp: Weitere Bestellungsvoraussetzungen finden Sie in der Sachverständigenordnung der jeweiligen Handwerkskammer in Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Sie müssen die öffentliche Bestellung und Vereidigung als "HWK-Sachverständiger" bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer in Baden-Württemberg beantragen.

Die Handwerkskammer überprüft, ob die Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als "HWK-Sachverständiger" vorliegen.

Hinweis: Sie können sich in das bundesweite Sachverständigenverzeichnis eintragen lassen.

Unterlagen

Die Handwerkskammern legen die erforderlichen Unterlagen fest, die Sie dem Antrag beilegen müssen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Handwerkskammer.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung beziehungsweise dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer.

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

die Handwerkskammern in Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag e. V. für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hat dessen ausführliche Fassung am 06.07.2012 freigegeben.