Dienstleistungen: Gemeinde Dürbheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Keine Angabe

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung

Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nach Heirat beantragen

Durch die Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft ändert sich Ihre Lohnsteuerklasse. Wenn nur eine Person Arbeitslohn bezieht, gilt für diese Person nicht mehr die Lohnsteuerklasse I, sondern die Steuerklasse III.

Beziehen Sie beide Arbeitslohn, können Sie entscheiden:

  • Sie wählen beide die Lohnsteuerklasse IV. Dies ist der gesetzliche Regelfall.
  • Sie wählen beide die Lohnsteuerklasse IV mit Faktor.
  • Sie wählen die Kombination aus Steuerklasse III und V.

Hinweis: Ein Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten bzw. einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartner möglich. Dann werden beide Personen in die Steuerklasse IV eingereiht. Sie müssen den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen und eigenhändig unterschreiben.

Voraussetzungen

  • Heirat oder
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft

Verfahrensablauf

Sie müssen den Wechsel der Steuerklassen gemeinsam beantragen. Wenn Sie das Faktorverfahren wählen, müssen Sie auch die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres angeben. Füllen Sie dazu den "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartner" aus.

Bei einer Eheschließung teilt das elektronische Verfahren ELStAM Ihnen und Ihrem Ehegatten bzw. Ihrer Lebenspartnerin/Ihrem Lebenspartner automatisch die Steuerklasse IV zu, nachdem die Meldebehörde die Verheiratung oder die eingetragene Lebenspartnerschaft in der Melderechtsdatenbank eingetragen hat.

Achtung: Bezieht nur eine Personr Arbeitslohn gilt aus rechtlicher Sicht für diese Person die Steuerklasse III. Sie müssen einen "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartner" beim dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt stellen. Das Finanzamt ändert dann die automatisch vergebene Steuerklasse IV in Steuerklasse III ab.

Durch die Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft verlieren Sie nicht Ihr Recht auf den jährlichen Wechsel der Steuerklassenkombination.

Hinweis: Die gewählte Kombination der Steuerklassen gilt für Sie weiter, solange die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Berücksichtigung eines Faktors können Sie für 2 Jahre beantragen.

Seit dem 1. Oktober 2021 können Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel im Onlineportal “Mein Elster“ unter www.elster.de an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.

Fristen

Bis spätestens 30. November

Unterlagen

Keine

Kosten

keine

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

Freigabevermerk

23.02.2023 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg.