Bericht über die letzte Gemeinderatssitzung vom 12.12.2022
Zusammenfassung der Sitzung vom 12.12.2022
Kalkulation der Wassergebühr 2023
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeisterin Burgbacher die Sachbearbeiterin von der VG Spaichingen. Die Gebührenkalkulationen wurden für das Haushaltsjahr 2023 von einer externen Beraterfirma kalkuliert. Sie teilte dem Gremium das erfreuliche Ergebnis mit, dass die Frischwassergebühr gegenüber dem Vorjahr stabil bei 2,86 €/m³ gehalten werden kann - wie auch die ganzen Zählergebühren.
Kalkulation der Abwassergebühr 2023
Auch die Gebührenkalkulation der Abwassergebühren ergab, dass diese nicht neu festgesetzt werden müssen. Einstimmig stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Schmutzwassergebühr unverändert bei 3,21€/m³ und die Niederschlagswassergebühren unverändert bei 0,34 €/m³ zu belassen.
Beratung Haushaltsplan 2023
Laut der Sachbearbeiterin der VG Spaichingen war es nicht einfach, den Haushaltsplan 2023 aufzustellen, da es nicht kalkulierbar ist, wie sich die Inflation und die Energiekosten entwickeln werden.
Ergebnishaushalt
Im Ergebnishaushalt werden alle ordentlichen Erträge und Aufwendungen einer Gemeinde veranschlagt. Um den Ergebnishaushalt ausgleichen zu können, müssen die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen decken. Dies bedeutet u.a., dass die Abschreibungen einer Kommune erwirtschaftet werden müssen. Die Gemeinde Dürbheim wird im Jahr 2023 den Ergebnishaushalt ausgleichen können. Nach jetzigem Stand wird sich ein positives ordentliches Ergebnis von 43.500 € ergeben. Im Jahr 2023 müssen Abschreibungen in einem Saldo von 350.900 € erwirtschaftet werden. Ein weiterer Grund für das positive Ergebnis ist, dass die Gemeinde in 2023 wieder zu den begünstigten Gemeinden im Finanzausgleich gehört.
Der Haushaltserlass des Landes mit den Orientierungsdaten für die kommunale Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2023 wurde am 30.09.2022 veröffentlicht. Es wird weiterhin von einer eingeschränkten wirtschaftlichen Entwicklung ausgegangen. Auswirkungen hat diese Ausgangslage auch auf die Leistungen aus dem Finanzausgleich, insbesondere dem Umsatzsteueranteil. Es wird mit einer Verteilmasse von 7,758 Mrd. € gerechnet. So ergibt sich in Dürbheim für das Planjahr 2023 ein besseres Ergebnis (+121T€) als in den Vorjahren.
Die Schlüsselzuweisungen steigen gegenüber dem Planansatz 2022 wieder an. Grund hierfür sind die im Vergleich zu den Vorjahren niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen der Jahres 2021. Die Kopfbeträge zur Bemessung des Bedarfes steigen auf 1.542 € (Vorjahr: 1.461 €) an.
Die Gewerbesteuer ist zusammen mit dem Einkommensteueranteil die Haupteinnahmequelle der Gemeinde. Der Planansatz wurde entsprechend der Hochrechnung der Vorauszahlungen für 2022 festgesetzt. Die Gewerbesteuereinnahmen liegen mit 500 T€ in etwa auf dem Planniveau des Vorjahres (480 T€).
Aufwendungen im Ergebnishaushalt
Hier sind insbesondere folgende Maßnahmen mit enthalten: Ein leichter tarifbedingter Anstieg bei den Personalkosten, Unterhaltungsmaßnahmen, wie die Sanierung der Fassade des Gebäudes Hauptstr. 13, Sanierung der WC-Anlagen im Rathaus, die Neugestaltung der Außenanlage beim Feuerwehrmagazin, sowie verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen in der Halle, wie ein neuer Kessel für die Heizung, der Austausch von Lampen, ein neuer Heizkörper in der Küche und die Reparatur des undichten Daches. Im Kindergarten sollen verschiedene Kleinmöbel und Geräte angeschafft werden. Außerdem benötigen zwei Bauhoffahrzeuge neue Reifen. Zudem sind Planansätze für die Aufstellung verschiedener Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, sowie Beratungsleitungen im Rahmen der ELR-Schwerpunktregion enthalten. Für die Erstellung von Konzepten sind verschiedene Mittel u.a. für den Ökoausgleich, die Biotopvernetzung mit insgesamt 65 T€, ein Nahwärmekonzept für die Halle, ein Konzept für die Ableitung Niederschlagswasser und für die Kommunale Wärmeplanung vorgesehen. Weitere Maßnahmen sind die Unterhaltung von Straßen, Feldwegen und die Sanierung von Brunnen. und damit verbundenen Maßnahmen.
Bürgermeisterin Burgbacher legt dem Gremium eine Kostenschätzung für die Sanierung der Verbindungsstraße Richtung Rußberg vor. Es folgte ein reger Austausch, ob die Sanierung in mehreren Teilbereichen vorgenommen werden kann und ob es hier Zuschüsse geben wird. Dies wird geprüft. Das Gremium spricht sich für eine komplette Sanierung der Straße aus, da auch die Bewohner und Gastronomie nicht mehrfach von einer Straßensperrung belastet werden sollen.
Zudem sind im Jahr 2023 die Gebäudebewirtschaftungskosten, aufgrund der gestiegenen Energiepreise um ca. 123.000 € im Vergleich zum Vorjahr, höher angesetzt.
Zuschüsse und Umlagen wurden mit 1.542.800 € berücksichtigt.
Davon entfallen 548.500 € auf die FAG-Umlage und 795.300 € auf die Kreisumlage. Bei der Kreisumlage wurde ein Umlagesatz von 33,00 % einkalkuliert. Dieser Umlagesatz ist aber noch nicht sicher beschlossen. Der Umlagesatz bei der FAG-Umlage beträgt 22,94 %. Weitere Zuschüsse sind vorgesehen für den Kirchlichen Kindergarten in Dürbheim in Höhe von 662.000 € sowie die Betriebskostenumlage für die Kläranlage (115 T€).
Finanzhaushalt
Das Investitionsprogramm war bereits in der Novembersitzung beraten worden.
Die Finanzierung dieser Investitionstätigkeiten kann nicht alleine durch den Finanzmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt finanziert werden. Dieser beträgt 394.400 €. Zur Finanzierung der Investitionen werden abzüglich der Einzahlung durch Zuschüsse aus Investitionstätigkeiten 391.700 € benötigt. Da für die Tilgung des Kredits ein Betrag in Höhe von 63.000 € einzuplanen ist, müssen zur Finanzierung des Haushaltes letztendlich Mittel in Höhe von 60.300 € aufgebracht werden. Der hochgerechnete Stand der liquiden Mittel beträgt momentan ca. 1.201.300 €. Dieser Stand würde sich zum Ende des Jahres 2023 auf 1.141.000,00 € reduzieren. Die Mindestliquidität liegt bei ca. 80 T€.
Anschließend stimmte der Gemeinderat dem HH-Plan-Entwurf zu. Dieser wird mit allen notwendigen Anlagen versehen und gedruckt, damit der Gemeinderat ihn in der Januar-Sitzung formal noch beschließen kann.
Satzung zur Anpassung der örtlichen Satzungen betreffend Umsatzbesteuerung gemäß § 2b UStG
Die Regelungen zur Besteuerung der öffentlichen Hand wurde im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2015 weitgehend neu geregelt. Der bisher gültige § 2 Abs. 3 UStG wurde gestrichen und § 2b neu eingefügt. Hierdurch wurde die bisherige Regelung abgeschafft. Die Kommunen sind nun nicht nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) sowie der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe umsatzsteuerpflichtig, sondern die Steuerpflicht wird auf viele Bereiche der Gemeinde ausgeweitet. Es ist daher notwendig, einige Satzungen der neuen Regelung anzupassen. Zukünftig steuerpflichtig werden z.B. der Verkauf von Stammbüchern, Vermietung von Stellplätzen für Fahrzeuge, Getränke- und Speisenverkäufe bei Festen.
Da die VG-Spaichingen von ihrem Optionsrecht nach § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch gemacht hat sollte die Umstellung zum 01.01.2023 durchgeführt werden.
Aktuell ist allerdings noch ungeklärt, ob der Bundesrat der Optionsregelung für weitere 2 Jahre zustimmt, dies würde bedeuten, dass der § 2b erst zum 01.01 2025 greifen würde.
Der Satzung zur Anpassung der Satzungen betreffend Umsatzbesteuerung gemäß § 2b UStG stimmte der Gemeinderat einstimmig zu (siehe gesonderte Bekanntmachung).
Bürgermeisterin Burgbacher bedankte sich für die stets gute Zusammenarbeit und beim ganzen Team der VG-Spaichingen.
Baugesuche
Ohne weitere Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der von einem Bürger beantragten Nutzungsänderung zu.
Ein weiteres Bauvorhaben liegt im Bereich des Gewerbegebietes. Geplant ist der Neubau von Containern mit Überdachung.
Hier wird die Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze in nordwestlicher Richtung beantragt mit der Begründung, dass die Abweichung städtebaulich und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen vertretbar sei. Die Grundzüge der Planung würden nicht berührt werden.
Nach eingehender Beratung lehnte das Gremium das geplante Bauvorhaben einstimmig ab, da sich auf dem betreffenden Gelände mehrere Bauten ohne Genehmigung befinden und weder der Grenzabstand noch das Baufenster zuvor eingehalten wurden. Der Sachverhalt wird dem Baurechtsamt zur nochmaligen Prüfung vorgelegt.
Anfragen
Aus dem Gremium wird angefragt, ob die Gemeinde bei der EnBW einen Aufschub in Bezug auf das Entfernen der Dachständer in der Burgstraße beantragen kann. Mit dem Aufschub hätte jeder Anwohner Zeit, einen Elektriker zu suchen.
Die Vorsitzende sagte zu, dass sie diesbezüglich mit der EnBW in Kontakt treten wird.