Lebenslagen: Gemeinde Dürbheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Allgemeinde Informationen zu verschiedenen Lebenslagen

Rund um das Kennzeichen

Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

Die Kennzeichen teilt die Zulassungsbehörde des Stadt- oder Landkreises (Zulassungsbezirk) zu, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben (bei Firmen oder Vereinen: Betriebs- oder Vereinssitz).
Aus der ersten Buchstabengruppe eines amtlichen Kennzeichens lässt sich der jeweilige Verwaltungsbezirk herauslesen. Danach folgt die individuelle Erkennungsnummer, die aus Buchstaben und Ziffern besteht. In der Regel ist eine Reservierung bestimmter Erkennungsnummern oder bei mehreren Unterscheidungszeichen für einen Zulassungsbezirk auch ein bestimmtes Unterscheidungszeichen vorab gegen Gebühr möglich. Näheres erfahren Sie unter „Wunschkennzeichen“.

Seit dem 1. Januar 2015 können Sie bei einem Wohnortwechsel innerhalb von Deutschland Ihr früheres Kennzeichen wieder verwenden, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs beantragen.
Die Mitnahme eines nur reservierten Kennzeichens in den neuen Zulassungsbezirk ist nicht möglich. Beachten Sie, dass Sie ein bestimmtes Wunschkennzeichen im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten und die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination nur gegen zusätzliche Gebühr möglich ist.

Amtliche Kennzeichen müssen mit einer Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein.
Dies gilt nicht für zulassungsfreie Anhänger, die Wiederholungskennzeichen führen.

Hinweis: Die Ausgestaltung von Kennzeichen und ihre Anbringung am Fahrzeug sind rechtlich vorgegeben. Ob Ausnahmen hiervon möglich sind, sollten Sie vorab mit der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde klären.
Alle Fahrzeuge, für die ein neues Kennzeichen vergeben wird, erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld.
Bei früher zugeteilten Kennzeichen (ohne Euro-Feld) muss bei Auslandsfahrten zusätzlich das Nationalitätskennzeichen "D" gut sichtbar am Auto angebracht sein.

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg