Lebenslagen: Gemeinde Dürbheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Europäische Union

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Kontakt & Öffnungszeiten

Allgemeinde Informationen zu verschiedenen Lebenslagen

Arbeitslosmeldung und Geldleistungen

Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Hinweis: Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung. Lediglich bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis gilt die Pflicht zur Meldung nicht.

Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich jederzeit Arbeit suchend zu melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen. Je früher Sie sich Arbeit suchend melden, desto früher kann Ihnen die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Stelle behilflich sein.

Wenn Sie außerdem Arbeitslosengeld beantragen möchten, ist eine persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich, die in jedem Fall spätestens bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen sollte. Oftmals kann diese bereits mit der Arbeitsuchendmeldung vorgenommen werden. Sollten Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben - oder ist dieses voraussichtlich nicht ausreichend, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern - können Sie Arbeitslosengeld II bei der zuständigen Stelle beantragen.

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II sind Sie verpflichtet, der jeweils zuständigen Stelle alle Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Nebenverdienst) mitzuteilen.

Abfindungen oder ähnliche Geldleistungen, die Sie bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können sich auf die Zahlung von Arbeitslosengeld auswirken. Eine verspätete Arbeitslosmeldung, selbstverschuldete Arbeitslosigkeit oder mangelnde Mitwirkung zur Beendigung der Arbeitslosigkeit können dazu führen, dass eine Sperrzeit eintritt. Für die Dauer der Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt.

Sind Sie verheiratet, kann für die Dauer der Arbeitslosigkeit auch ein Wechsel der Steuerklasse infrage kommen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist unter anderem von Ihrer eingetragenen Steuerklasse abhängig. Bitte informieren Sie sich vor einem Wechsel der Steuerklasse bei Ihrer Agentur für Arbeit über die möglichen Auswirkungen.

Freigabevermerk

05.02.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg