Lebenslagen: Gemeinde Dürbheim

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dürbheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Bannerbild
Kontakt & Öffnungszeiten

Allgemeinde Informationen zu verschiedenen Lebenslagen

Rechte und Pflichten des Vormundes

Das Verhältnis zwischen Vormund und Mündel ist mit dem Eltern-Kind-Verhältnis vergleichbar.

Die Vormundschaft umfasst daher die gesamte elterliche Sorge:

  • die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge)
  • die Sorge für das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge)
  • die Vertretung des Kindes

Personensorge

Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Mündels selbst zu leisten oder dafür zu sorgen, dass diese durch Dritte (zum Biespiel im Rahmen einer Jugendhilfeleistung) sichergestellt wird, und seinen Aufenthalt zu bestimmen (zum Beispiel trifft er die Entscheidung, welchen Kindergarten oder welche Schule der Mündel besuchen soll). Im Falle einer notwendigen medizinischen Behandlung hat er die selben Rechte und Pflichten wie ein Elternteil.

Vermögenssorge

Die Verantwortung für das Vermögen des Kindes (Mündelgeld) trägt auch der Vormund. Die Verwaltung des Vermögens muss gut dokumentiert werden und wird durch das Familiengericht kontrolliert.

Der Vormund hat dem Familiengericht über seine Vermögensverwaltung jährlich Rechnung zu legen. Die Eltern des Mündels können den von ihnen benannten Vormund von dieser Pflicht befreien. Das Jugendamt und ein Verein als Vormund sind kraft Gesetzes befreit.

Das Vermögen muss in sicherer Form und verzinslich angelegt werden und wird bei Volljährigkeit des Mündels an ihn herausgegeben. Das Familiengericht kann auf Antrag eine andere Anlage gestatten.

Das Vermögen ist ausschließlich im Interesse des Mündels zu verwenden. Dieses umfasst:

  • Kosten des Unterhalts für den Mündel
  • Vermögenserhaltung
  • Vermögensvermehrung
  • Kosten der Vermögensverwaltung

Der Vormund ist dem Mündel für den aus einer verschuldeten Pflichtverletzung entstehenden Schaden verantwortlich.

Gesetzliche Vertretung

Die gesetzliche Vertretungsmacht bezieht sich grundsätzlich auf alle Willenserklärungen (zum Biespiel den Kauf eines Mofas). Bei bestimmten Rechtsgeschäften (etwa bei höchstpersönlichen Geschäften wie der Errichtung eines Testaments beziehungsweise bei Rechtsgeschäften oder Rechtsstreitigkeiten zwischen Mündel und Vormund oder Mündel und bestimmten Verwandten des Vormunds) ist die Vertretung ausgeschlossen. Darüber hinaus kann das Familiengericht dem Vormund die Vertretung für bestimmte Angelegenheiten entziehen, wenn in diesen ein erheblicher Gegensatz zwischen den Interessen des Mündels und denen des Vormunds oder denen bestimmter Angehöriger des Vormunds besteht.

Bestimmte Entscheidungen des Vormundes bedürfen der Genehmigung des Familiengerichtes, beispielsweise:

  • Annahme beziehungsweise Ausschlagung einer Erbschaft
  • Abschluss eines Ausbildungsvertrages für eine längere Zeit als ein Jahr
  • Aufnahme von Krediten
  • Antrag auf Namensänderung

Der Vormund hat über die persönlichen Verhältnisse des Mündels dem Familiengericht mindestens einmal jährlich zu berichten und darüber hinaus auf Verlangen diesem jederzeit Auskunft zu erteilen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 19.06.2024 freigegeben.