Dienstleistungen: Gemeinde Dürbheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Keine Angabe

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung

Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen

Die Anerkennung ist notwendig, wenn Sie beispielsweise

  • bestimmte weiterführende Schulen besuchen oder
  • sich für bestimmte Ausbildungsberufe bewerben oder möchten.
  • einen Beruf in der Kindertagesbetreuung ausüben möchten.

Zur Anerkennung wird der ausländische Bildungsnachweis einem vergleichbaren Abschluss in Baden-Württemberg zugeordnet.

Beispiele für Zeugnisse oder Abschlüsse, die zugeordnet beziehungsweise anerkannt werden:

  • Realschulabschluss oder ein dazu gleichwertiger Ausbildungsstand
  • Hauptschulabschluss oder ein dazu gleichwertiger Ausbildungsstand
  • Berufsabschluss einer reglementierten Ausbildung im Bereich Kindertagesbetreuung
  • Hochschulreife für berufliche Zwecke
  • Hochschulzugangsqualifikation für deutsche Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Bildungsnachweisen

Voraussetzungen

Für die Anerkennung von schulischen Abschlüssen:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg oder
  • Sie haben sich in Baden-Württemberg beworben für
    • eine Aus- oder Weiterbildung oder
    • eine Beschäftigung oder
    • ein Studium mit ausländischen Bildungsnachweisen als deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige

Verfahrensablauf

Sie müssen die Anerkennung schriftlich beantragen. Nutzen Sie das entsprechende bereit gestellte Formular. Beachten Sie die besonderen Hinweise. Nennen Sie auch den Zweck, für den Sie die Bewertung benötigen.

Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen mit der Post an die zuständige Stelle. Sie können den Antrag auch vorab per E-Mail senden.

Über die Ergebnisse der Zeugnisprüfung und über eine mögliche Anerkennung der Gleichwertigkeit werden Sie schriftlich informiert.

Die Zeugnisanerkennungsstelle stellt Ihnen bei Anerkennung der erworbenen Qualifikation eine Bescheinigung darüber aus. Mit dem Bescheid erhalten Sie auch Informationen zur Überweisung der Gebühren. Schicken Sie kein Bargeld.

Fristen

frühzeitig, beachten Sie mögliche Bewerbungsfristen

Unterlagen

Anerkennung schulischer Bildungsnachweise:

  • Antragsformular schulische Anerkennung vollständig ausgefüllt
  • Kopie des Passes bzw. Personalausweises
  • wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und ggf. in amtlicher Übersetzung
  • für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedstaates: Aufenthaltstitel (mit Zusatzblatt)
  • ausländische Schulabschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersichten
  • Studiennachweise (falls vorhanden)
  • wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung
  • wenn Sie eine Gebührenbefreiung wegen geringen Einkommens beantragen, benötigen Sie außerdem:
    • Nachweise über das Familieneinkommen, z.B. Kopie von Lohn-/Gehaltsabrechnung, Jobcenterbescheid über Arbeitslosengeld.
    • Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder, z.B. Kopie einer erweiterten Meldebestätigung, Heiratsurkunde oder der Geburtsurkunden der Kinder

Anerkennung beruflicher Bildungsnachweise:

  • Antragsformular berufliche Anerkennung vollständig ausgefüllt
  • Kopie des Passes bzw. Personalausweises
  • wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und ggf. in amtlicher Übersetzung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise über Berufsqualifikation mit Fächer- und Notenübersichten
  • Nachweise zur Berufstätigkeit (z.B. Arbeitsbuch, Arbeitszeugnisse)

Wichtig:

Ihre Bildungsnachweiseund deren amtliche Übersetzungen müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Kopien sind amtlich beglaubigt, wenn ein Originalstempel darauf bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Andere originalsprachliche Dokumente müssen Sie originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung als normale Kopie, nicht als amtlich beglaubigte Kopie, vorlegen.
Unterlagen in englischer oder französischer Sprache müssen in der Regel nicht übersetzt werden.

Hinweis: Amtliche Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen vorgenommen werden.

Kosten

Bescheinigung über eine erworbene Qualifikation: EUR 100,00

Bei geringem Einkommen können Sie formlos eine Gebührenbefreiung beantragen. Fügen Sie hierzu Ihrem Antrag folgende Nachweise bei:

  • Nachweise über das Familieneinkommen, z.B. Kopie von Lohn-/Gehaltsabrechnung, Jobcenterbescheid über Arbeitslosengeld.
  • Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder, z.B. Kopie einer erweiterten Meldebestätigung, Heiratsurkunde oder der Geburtsurkunden der Kinder

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Zahl der eingehenden Anträge kann die Bearbeitungszeit mehrere Wochen und Monate betragen.

Ist Ihr Fall dringend und Sie können das nachweisen, z.B. durch eine vorläufige Ausbildungs-/Einstellungszusage oder Hinweis auf eine Studienbewerbungsfrist, kann die zuständige Stelle eine schnellere Bearbeitung anstreben.

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart

Vertiefende Informationen

  • Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart
  • Einzelheiten zur Anerkennung von Berufsabschlüssen und berufsqualifizierenden Abschlüssen aus dem Ausland finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Ausländische Berufsabschlüsse für HWK-Berufe - anerkennen lassen" beziehungsweise "Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen".
  • Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit Hochschulzugangsberechtigung erhalten Informationen in der Leistungsbeschreibung "Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen".
  • Weitere Informationen für Vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen finden Sie auf der Internetseite der Gerichtsdolmetscher und Gerichtsdolmetscherinnen.

Freigabevermerk

30.06.2022 Regierungspräsidium Stuttgart