Dienstleistungen: Gemeinde Dürbheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

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Keine Angabe

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Kontakt & Öffnungszeiten

Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung

amtliche Meldebestätigung ausstellen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.

Sie können die amtliche Meldebestätigung nicht beantragen. Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden wird Ihnen die Meldebestätigung ausgehändigt.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Voraussetzungen

Sie müssen eine Wohnung an- oder abmelden

Verfahrensablauf

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :

  • Sie rufen den Onlinedienst auf.
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Onlinedienst an.
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
  • Abschließend erhalten Sie elektronisch eine amtliche Meldebestätigung.

Fristen

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Sie können sich frühestens eine Woche vor dem Auszug abmelden.

Unterlagen

Für die amtliche Meldebestätigung benötigen Sie keine gesonderten Unterlagen. Sie bekommen diese von der zuständigen Meldebehörde im Anschluss an die An- bzw. Abmeldung ausgehändigt bzw. elektronisch übersandt (im Falle einer elektronischen Wohnsitzanmeldung).

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Online: Die Bearbeitungsdauer für eine Wohnsitzanmeldung beträgt etwa 5 Minuten.

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts oder sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen die Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Freigabevermerk

25.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg