Dienstleistungen: Gemeinde Dürbheim

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dürbheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Bannerbild
Kontakt & Öffnungszeiten

Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung

Europäische Genossenschaft - Eintragung in das Genossenschaftsregister beantragen

Über Ihren Notar können Sie die Eintragung sowohl bei einer Neugründung einer Genossenschaft, einer Verschmelzung von schon bestehenden Genossenschaften als auch im Rahmen einer Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft beantragen.

Eine eingetragene europäische Genossenschaft gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Sie und weitere Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein.

In einer Genossenschaft haften Sie als Einzelmitglieder im Normalfall nicht.

Voraussetzungen

Damit Sie eine Genossenschaft als Europäische Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eintragen lassen können, ist ein grenzüberschreitender Bezug erforderlich.
Das bedeutet, dass Sie, die Gründer der Genossenschaft, Ihren Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen oder seit mindestens zwei Jahren eine ausländische Niederlassung oder Genossenschaftstochter haben.

Um in das Genossenschaftsregister eingetragen zu werden, müssen Sie:

  • ein Verfahren zur Beteiligung Ihrer Arbeitnehmer durchgeführt haben.
  • Entweder eine neue Genossenschaft gründen, mindestens zwei Genossenschaften miteinander verschmelzen oder eine bestehende Genossenschaft umwandeln.
  • Bei einer Neugründung einer Europäischen Gesellschaft müssen Sie die Gründung durch fünf natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften durchführen lassen.
    Entweder müssen Sie Ihre Wohnsitze in mindestens 2 verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben oder es müssen mindestens zwei Gesellschaften dem Recht verschiedener EU-Mitgliedsstaaten unterliegen.
  • Wenn bei der Neugründung keine natürlichen Personen beteiligt sind, dann können bereits zwei juristische Personen oder Personengesellschaften eine Europäische Genossenschaft (SCE) gründen.
  • Wenn Sie zwei oder mehr Genossenschaften miteinander verschmelzen möchten, um eine Europäische Genossenschaft ins Register einzutragen, dann müssen mindestens zwei der Gesellschaften dem Genossenschaftsrecht verschiedener EU-Mitgliedsstaaten unterliegen.
  • Und wenn Sie eine bestehende Genossenschaft in seiner Rechtsform in eine Europäische Genossenschaft umwandeln möchten, dann muss die bestehende Genossenschaft in einem EU-Mitgliedsstaat gegründet worden sein und ihren Sitz oder die Hauptverwaltung in einem EU-Mitgliedsstaat haben.
    Außerdem muss die Genossenschaft, die umgewandelt werden soll, eine Niederlassung oder Genossenschaftstochter haben, die seit mindestens zwei Jahren in einem anderen EU-Mitgliedsstaat besteht und dem dort geltenden Recht unterliegt.

Verfahrensablauf

  • Die notariell arbeitende Person berät Sie bei der Antragstellung.
  • Die notariell arbeitende Person erstellt den Antrag in erforderlicher Form wie es die Gesetze vorgeben.
  • Die notariell arbeitende Person sendet den Antrag in elektronischer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach mit einer elektronischen Signatur an das zuständige Registergericht.
  • Das zuständige Registergericht wird sich dann bei Ihnen melden und einen Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten fordern.
  • Wenn das Registergericht nach der Prüfung Ihrer Unterlagen etwas beanstandet, dann meldet sich das Gericht bei Ihner notariell arbeitenden Person.
    Dann haben Sie die Möglichkeit eventuell geforderte Nachlieferungen einzusenden.
  • Wenn das Gericht die Eintragung ablehnt, erhalten Sie eine abschlägige gerichtliche Entscheidung. Sie haben die Möglichkeit dagegen eine Beschwerde einzulegen.
  • Wenn nach der Prüfung Ihrer Unterlagen keine Beanstandung vorliegt, erfolgt die Eintragung in das Genossenschaftsregister. Sie erhalten dann eine Eintragungsmitteilung und eine endgültige Kostenrechnung.
  • Wenn sich wichtige Änderungen wie zum Beispiel der Firmensitz, die Rechtsform oder die Vertretungsberechtigten ergeben, dann müssen Sie diese Änderungen erneut über eine notariell arbeitende Person dem Registergericht mitteilen.

Fristen

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

Darüber hinaus gibt es keine Fristen.

Unterlagen

Sie müssen bei einer Neugründung einer Genossenschaft vorlegen:

  • die Satzung der Genossenschaft,
  • die Urkunde der Bestellung des Aufsichtsrats
  • und die Bescheinigung des Prüfungsverbands.

Über die in Ihren Fall abweichenden oder zusätzlich erforderlichen Unterlagen berät Sie eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl.

Kosten

  • Weitere Kosten hängen stark vom Einzelfall ab und können nicht pauschal benannt werden.
    Die in Ihrem Fall entstehenden Kosten kann ein Notar Ihrer Wahl für Sie berechnen.
  • Weiterhin müssen Sie die Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung übernehmen.

Zuständigkeit

eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl

Freigabevermerk

Stand: {0]

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg