Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung
E-Lastenräder - Förderung beantragen
Gefördert wird der Erwerb oder das Leasing bestimmter Räder und Anhänger.
- Neue Elektrolastenräder der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e sowie
- Elektrolastenräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometer für den Waren-, Material- oder Personentransport.
Elektrolastenanhänger werden ebenfalls bezuschusst.
- Höhe: 25 Prozent der Beschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro.
- Als Beschaffungskosten gelten die Ausgaben für das Standardmodell.
Bezüglich des Beginns der Maßnahme wird eine Ausnahme gemäß Nummer 1.2 VV zu § 44 LHO befristet bis zum 31.12.2021 zugelassen. Danach ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn ab dem 01.08.2020 förderunschädlich für alle Vorhaben. Diese Regelung gilt rückwirkend auch für alle bereits eingereichten Anträge, die noch nicht beschieden sind.
Voraussetzungen
- Sie sind Unternehmen, Freiberufler, juristische Person des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen mit dem Sitz in Baden-Württemberg.
- Sie nutzen Elektrolastenräder überwiegend für den gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz in Baden-Württemberg.
- Die Räder müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz sein.
- Sie haben noch keinen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen.
Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche).
Keine E-Lastenräder sind z.B. serienmäßige Pedelecs mit angebauten Satteltaschen.
Elektrolastenräder, die ausschließlich privat genutzt werden, werden nicht gefördert.
Verfahrensablauf
Für jedes Fahrzeug müssen Sie einen eigenen Antrag ausfüllen.
Die Förderung können Sie online auf der Seite der L-Bank beantragen.
Ihr Antrag wird daraufhin von der L-Bank geprüft und Sie erhalten bei Bewilligung den Bescheid.
Leasing
Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides können Sie die Hälfte der bewilligten Zuwendung erhalten. Nutzen Sie das online bereitgestellte Mittelanforderungsformular und schicken Sie es zusammen mit dem Leasingvertrag an die E-Mail-Adresse elektromobilitaet(@)l-bank.de.
Nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit, spätestens nach drei Jahren, müssen Sie den Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Zahlungsnachweisen an die L-Bank schicken. Nutzen Sie dafür das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular.
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie die restliche Förderung ausbezahlt.
Kauf
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in einer Summe nach Vorlage des Verwendungsnachweises sowie des Kaufvertrages und des Zahlungsnachweises für das geförderte Elektrolastenrad. Hierfür ist das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular zu verwenden und elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet(@)l-bank.de einzureichen.
De-Minimis
Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Fügen Sie jedem Antrag die online bereitgestellte De-minimis-Erklärung bei.
Unterlagen
Kauf- oder Leasingvertrag
Bearbeitungsdauer
Mindestens zwei Wochen
Sonstiges
Sie können maximal eine Förderung für 20 Elektrolastenräder bekommen.
Zuständigkeit
L-Bank Baden-Württemberg
Freigabevermerk
Stand: 08.07.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg