Dienstleistungen: Gemeinde Dürbheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

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Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung

Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen

Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung erhalten. Dies gilt für:

  • Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, der selbst genutzt wird,
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung selbst genutzten Wohnraums,
  • Erwerb bestehenden Wohnraums (Gebrauchterwerb) zur Selbstnutzung einschließlich erwerbsnaher Modernisierungsmaßnahmen,
  • altersgerechter Umbau selbst genutzten Wohnraums (eigenständige sogenannte "Anpassungsförderung"; auch als zusätzliche Förderung möglich),
  • Ergänzungsförderung für nachträglich zum Haushalt hinzugekommene Kinder (Familienzuwachs)

Eine zusätzliche Förderung ist insbesondere möglich bei

  • energetischer Optimierung bzw. energetischer Sanierung und/oder
  • Barrierefreiheit sowie baulichen Maßnahmen aufgrund schwerer Behinderung und speziellen Wohnbedürfnissen bzw. altersgerechtem Umbau des selbst genutzten Wohnraums.

Die Förderung erfolgt durch zinslose Darlehen und teilweise durch Zuschüsse.

Eine Kombination mit Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eine Doppelförderung sind ausgeschlossen.

Der geförderte Wohnraum wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum zur Selbstnutzung zugunsten von Haushalten mit niedrigeren Einkommen gebunden.

Voraussetzungen

  • Gefördert werden können
    • Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind sowie
    • schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen. Die Schwerbehinderung bestimmt sich nach dem Sozialgesetzbuch, wonach ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 erforderlich ist. Die speziellen Wohnbedürfnisse hinsichtlich des Grundrisses oder der Ausstattung müssen von der Schwerbehinderung herrühren.
    • Kinderlose Paare sowie Alleinstehende mit Kinderwunsch haben die Chance, im Falle eines später in den Haushalt hinzugekommenen Kindes eine Ergänzungsförderung zu erhalten.
  • Das Gesamtjahreseinkommen darf die für Ihren Haushalt maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Ihr Haushalt darf nicht bereits über angemessenen eigenen Wohnraum verfügen. Weitere Informationen finden Sie in den Durchführungshinweise zum Landeswohnraumförderungsgesetz, Teil 3 Nummer 2.
  • Für die Förderung von Neubaumaßnahmen und die Förderung des Neuerwerbs muss die Voraussetzung des Effizienzhaus-Standard KfW 55 erfüllt sein.
  • Bei geförderten Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen müssen Sie beachten, dass die verwendeten Einzelteile den Anforderungen der KfW förderfähigen Einzelmaßnahmen entsprechen (zum Beispiel dem maximalen U-Wert für neue Fenster).
  • Gegebenenfalls müssen Sie die Anforderungen des entsprechenden Finanzierungsangebots der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllen .
  • Es ist eine Eigenleistung erforderlich. Die Eigenleistung beträgt grundsätzlich mindestens 15 Prozent bei einer erstrangigen Absicherung der Darlehen, im Übrigen mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Stelle (Wohnraumförderungsstelle) beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Wohnraumförderungsstelle oder über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.

Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.

Achtung: Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank beginnen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu.

Fristen

Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.

Unterlagen

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dem Vordruck 9010 auf der Homepage der L-Bank.

Kosten

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Sonstiges

Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0800/150-3030 kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider; Mo. – Fr. 8.00 bis 16.30 Uhr

Zuständigkeit

  • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
  • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.06.2020 freigegeben.