Dienstleistungen: Gemeinde Dürbheim

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.

Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer und den Voraussetzungen finden Sie unter "Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR - beantragen".

Voraussetzungen

Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen:

  • Studium an einer
    • staatlichen Hochschule oder
    • staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
    • vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg)
  • Studium als Hauptzweck des Aufenthalts
    Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
    • Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
    • Sprachprüfung
    • auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
    • Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
    • Aufbau-, Zusatz, Ergänzungsstudium oder Promotion
    • praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium (falls sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind)
  • Ihr Lebensunterhalt (Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)) und die Krankenversicherung in Deutschland sind sichergestellt.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.
    Die notwendigen allgemeinen schulischen Voraussetzungen können Sie nicht in Deutschland nachholen.

Zusätzlich

  • dürfen Sie Ihr Studium nicht unangemessen verzögern und
  • müssen Sie Ihr Studium in einem angemessenen Zeitraum abschließen können.
    Die Angemessenheit der Zeit richtet sich nach dem Aufenthaltszweck und den persönlichen Umständen sowie Ihrem Bemühen, das Ziel seines Aufenthalts in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen.
    Anhaltspunkte sind die üblichen Aufenthaltszeiten, Zwischenprüfungen und Leistungskontrollen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Überschreiten der durchschnittlichen Studiendauer um bis zu 3 Semester einen Abschluss des Studiums in angemessener Zeit darstellt.
    Sollten Sie einen längeren Zeitraum für den Abschluss Ihres Studiums benötigen, sollten Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragen.

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Bescheinigung über den Aufenthaltszweck, beispielsweise:
    • Zulassung zum Sprachkurs oder Studium
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Nachweise des Studienfortschrittes
  • Finanzierungsnachweis, beispielsweise:
    • Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
    • Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
    • Stipendienvertrag
  • Nachweis über die Krankenversicherung
  • mindestens für die Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung gültiger Reisepass.
    Bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis.
  • ein aktuelles Passbild

Kosten

  • Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 96,00
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00
  • für Jugendliche unter 18 Jahren: die Hälfte der Gebühr
  • für Personen, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten: keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

die Ausländerbehörde

Ausländerbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis oder ein einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt

Vertiefende Informationen

Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Freigabevermerk

18.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg