Informationen zu verschiedenen allgemeinen öffentlichen Dienstleistung
Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Mit sozial- und heilpädagogischen Maßnahmen sollen die Kinder und Jugendlichen gefördert werden.
- Teilstationäres Angebot. Das bedeutet, das Kind
- erhält das therapeutische und pädagogische Angebot wie bei stationärer Unterbringung (z. B. in einem Heim oder in einer Pflegefamilie),
- Erziehungsleistungen, die es in der Familie nicht bekommt, und
- schulische Unterstützung und
- wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in der Tagesgruppe betreut, kann ansonsten jedoch in der Familie und somit in seiner gewohnten Umgebung bleiben.
- Gruppengröße: 8-10 Kinder
- Das Jugendamt bindet die Eltern intensiv ein (z. B. durch gezielte Beratungsgespräche, Elternabende, Elternfreizeit oder Eltern-Kind-Treffen).
Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur helfen den Kindern und Jugendlichen, Konflikte zu bewältigen oder ihren Alltag zu gestalten und bieten unter anderem Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.
Voraussetzungen
Sie wünschen Unterstützung für sich und Ihr Kind durch Unterbringung in einer Tagesgruppe.
Verfahrensablauf
Als sorgeberechtigte Eltern müssen Sie die Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen. Das genaue Antragsverfahren kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Haben Sie Ihren Antrag abgegeben, prüft diese, ob die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.
Alle Beteiligten erstellen gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festlegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Die Hilfe in einer Tagesgruppe wird durch einen Bescheid bewilligt. Der HIlfeplan ist in der Regel nicht Teil des Bescheides. Er kann auch nach Bewilligung der konkreten Hilfemaßnahme erstellt werden.
Fristen
keine
Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Sie müssen sich entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.
Sonstiges
keine
Zuständigkeit
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
- 06.10.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg