Aktuelles: Gemeinde Dürbheim

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Bericht der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2026

icon.crdate28.05.2026

Berichte über ältere Gemeinderatssitzungen finden Sie auf unserer Homepage unter "Rathaus & Service / Gemeinderat / Berichte über Gemeinderatssitzungen".

Aus der Arbeit des Gemeinderates – Sitzung am 18.05.2026

Bürgerfrageviertelstunde:
Bürgermeisterin Burgbacher eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Ein Bewohner dankte dem Gremium für den neuen Bolzplatz, der sich als große Bereicherung erwiesen habe. Zudem fragte er nach, warum die in der Mainacht entstandenen Verunreinigungen am Schulgebäude nicht von den beteiligten Kindern selbst beseitigt wurden. Die Bürgermeisterin erklärte, dass eine sofortige Reinigung nötig gewesen sei, um Schäden am Putz zu vermeiden.

Im Anschluss wandte sich Bürgermeisterin Burgbacher an die anwesenden Lehrkräfte. Diese stellten ihre Anliegen zum Raumkonzept der Grundschule und der Betreuung vor. Sie erläuterten ihre Perspektiven und machten auf zentrale Bedürfnisse im schulischen Alltag aufmerksam. Die vom Lehrerkollegium vorgebrachten Anliegen wurden im anschließenden nicht‑öffentlichen Teil der Sitzung weiter ausgeführt und vom Gremium eingehend beraten.

Bekanntgabe nicht öff. gefasster Beschlüsse:
Der Gemeinderat hat sich mit der zukünftigen Ganztagesbetreuung befasst. Dabei wurden mögliche zentrale Standorte für die weiteren Überlegungen diskutiert.

Zudem soll die Verlagerung des Jugendraums in geeignete Räumlichkeiten außerhalb des Schulgebäudes weiterverfolgt werden.

Donaubergland – Betrauungsakt:
Die kommunalen Gesellschafter der Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH müssen turnusgemäß über eine erneute öffentliche Beauftragung („Betrauungsakt“) entscheiden. Die bisherige Betrauung läuft zum 31. August 2026 aus und kann für weitere zehn Jahre bis 2037 erneuert werden.
Seit 2017 übernimmt die Donaubergland GmbH als rein kommunale Gesellschaft die touristische Vermarktung des Landkreises Tuttlingen sowie mehrerer Kommunen im Landkreis Sigmaringen. Ihre Aufgaben umfassen die Förderung des Tourismus, die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Da diese Leistungen nicht kostendeckend erbracht werden können, leisten die kommunalen Gesellschafter einen jährlichen Verlustausgleich. Für das Geschäftsjahr 2025/2026 beträgt der Beitrag der Gemeinde Dürbheim 1.169,85 Euro.
Der Betrauungsakt ist notwendig, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Verlustausgleichszahlungen zu erfüllen und deren Umsatzsteuerbefreiung sicherzustellen. Er legt unter anderem Art und Umfang der Aufgaben, den geografischen Geltungsbereich sowie die Regeln zur Berechnung und Kontrolle der Ausgleichszahlungen fest.
Nach Beschluss aller Mitgliedskommunen wird der Betrauungsakt in der Gesellschafterversammlung offiziell festgestellt. Der Gemeinderat Dürbheim hat die erneute Betrauung der Donaubergland GmbH einstimmig beschlossen.

Vorsorglicher Gemeinderatsbeschluss des Regiebetriebs Wasserversorgung Dürbheim zur Vermeidung einer eventuell anfallenden Kapitalertragssteuer und der Verwendung eines Jahresgewinns zur Rücklagenbildung:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann auf Gewinne der Betriebe gewerblicher Art (BgA) Kapitalertragsteuer anfallen, sofern keine ausdrückliche Entscheidung zur Thesaurierung getroffen wird. Da die steuerlichen Jahresabschlüsse der Regiebetriebe in der Regel erst nach dem 31. August vorliegen, empfiehlt die Steuerberatungsgesellschaft KOBERA GmbH, vorsorglich einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung und beschloss einstimmig, dass der Jahresgewinn des Regiebetriebs Wasserversorgung Dürbheim für das Wirtschaftsjahr 2025 – ebenso wie mögliche Gewinne in den Folgejahren – nicht an die Gemeinde ausgeschüttet wird. Stattdessen sollen die Mittel zur Stärkung der Eigenkapitalbasis des BgA verwendet werden, etwa für Investitionen oder Tilgungen. Eine Ausschüttung erfolgt nur, wenn der Gemeinderat dies ausdrücklich beschließt.

Kindergarten – Bedarfsplanung 2026/2027:
Die Gemeinde Dürbheim hat die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2026/2027 vorgestellt. Für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz, weshalb die Gemeinde verpflichtet ist, ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen. Grundlage der Planung sind Geburtenzahlen, Voranmeldungen sowie die örtlichen Gegebenheiten.
Der Kindergarten Dürbheim verfügt derzeit über fünf Gruppen und kann maximal 75 Kinder über drei Jahren sowie 20 Kinder unter drei Jahren aufnehmen. Nach aktueller Prognose könnten im kommenden Kindergartenjahr 21 U3‑Kinder und 83 Ü3‑Kinder einen Anspruch geltend machen. Damit erreicht die Gemeinde eine Versorgungsquote von rund 95 % im U3‑Bereich und rund 90 % im Ü3‑Bereich. Insgesamt fehlen rechnerisch neun Plätze – weniger als im Vorjahr.
Da die statistischen Zahlen nicht automatisch dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und die Entwicklung in den kommenden Jahren eher rückläufig eingeschätzt wird, verzichtet die Gemeinde trotz eines erwarteten Engpasses im Ü3‑Bereich vorerst auf den Bau eines zusätzlichen kommunalen Kindergartens. Eine sechste Gruppe kann seitens des katholischen Trägers nicht eingerichtet werden.
Der Gemeinderat nahm die Bedarfsplanung zustimmend zur Kenntnis. Die Situation soll im kommenden Jahr auf Basis aktualisierter Zahlen erneut bewertet werden.

Festsetzung der Elternbeiträge:
Der Gemeinderat hat über die Anpassung der Elternbeiträge für die kommenden Kindergartenjahre beraten. Nach dem Kindergartengesetz liegt die Zuständigkeit für Öffnungszeiten, Betriebsformen, Aufnahme und Elternbeiträge bei der Kommune, während der Kindergarten selbst von der Katholischen Kirchengemeinde getragen wird.
Die neuen Landesrichtsätze, die vom Gemeindetag, Städtetag und den Kirchenleitungen gemeinsam empfohlen wurden, sehen für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 Prozent und für 2027/2028 um weitere 4,0 Prozent vor. Diese Anpassungen berücksichtigen Tarifsteigerungen und allgemeine Kostenentwicklungen und verfolgen weiterhin das Ziel, einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent zu erreichen.
Für Betreuungsangebote mit durchgehenden Öffnungszeiten von sechs Stunden kann ein Zuschlag von bis zu 25 Prozent erhoben werden. Der Gemeinderat hatte bereits 2024 beschlossen, diesen Zuschlag schrittweise anzuheben und legte ihn nun für die Jahre 2026/2027 und 2027/2028 verbindlich auf 25 Prozent fest.
Der Gemeinderat stimmte den Beitragserhöhungen sowie dem Zuschlag einstimmig zu.

Flüchtlingsunterkunft – Anmietung einer Wohnung:
Da der Landkreis in naher Zukunft weitere Flüchtlinge zuweisen wird und die vorhandenen Unterbringungskapazitäten nicht ausreichen, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, zusätzlichen Wohnraum anzumieten.

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften:
Um die Benutzungsgebühr sowie die Rückerstattung der Nebenkosten für die neu angemietete Wohnung festsetzen zu können, ist eine Anpassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erforderlich.
Hierzu wird § 13 Abs. 2 entsprechend ergänzt. Der Gebührensatz für die neu angemietete Wohnung wird aufgenommen.
Gleichzeitig wird die bisherige Regelung für die in der Vergangenheit angemietete Wohnung in der Balgheimer Straße 2 gestrichen, da diese nicht mehr für Zwecke der Anschlussunterbringung angemietet ist. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 6. Änderung der Satzung

Baugesuche:
Für das vorliegende Baugesuch erteilte das Gremium sein Einvernehmen und seine Zustimmung.

Bekanntgaben:
Bürgermeisterin Burgbacher informierte über den Austausch zwischen dem SMV-Forum Tuttlingen und dem Landkreis Tuttlingen zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Thematisiert wurden unter anderem die Zuverlässigkeit von Busverbindungen, die Anbindung ländlicher Gemeinden sowie Abend- und Wochenendverbindungen.
Der Landkreis Tuttlingen hat darauf reagiert und auf geplante Weiterentwicklungen ab 2029, Verbesserungen im On-Demand-Verkehr sowie die finanziellen Rahmenbedingungen hingewiesen.
Besonders erfreulich für Dürbheim: Im künftigen Linienkonzept soll die Gemeinde als Umstiegs Punkt vorgesehen werden, was die Erreichbarkeit langfristig stärken könnte.

Zudem laufen die Ausschreibungen für den zweiten Fluchtweg an der Grundschule. Die Vergabe soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.

Im Kindergarten wurde in der Mäusegruppe ein neuer Sonnenschutz mit Rollo installiert. Zudem wurde ein neuer Vogelnestkorb für die Schaukel bestellt. Der bisherige, rund 15–20 Jahre alte Korb ist defekt und nicht mehr reparabel.

Anfragen:
Aus dem Gremium wurde angeregt, am Panoramaweg anstelle eines dort derzeit befindlichen grünen Kunststoffstuhls eine Holzbank aufzustellen. Der Standort biete eine schöne Aussicht und eigne sich gut als Aufenthaltsmöglichkeit.
Die Verwaltung nimmt die Anregung auf und wird eine Umsetzung prüfen.

Es wurde berichtet, dass im Bereich der Skihütte regelmäßig ein Wohnwagen zum Campen abgestellt wird. Da dies dort nicht gestattet ist, wird ein entsprechendes Hinweisschild angebracht.

Für eine geplante Veranstaltung an der Skihütte wurden Fragen zur Durchführung angesprochen. Die Verwaltung wird hierzu das Gespräch mit dem Veranstalter suchen.