Aktuelles: Gemeinde Dürbheim

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dürbheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Bannerbild
Kontakt & Öffnungszeiten

Winterdienstinfo

icon.crdate22.11.2024

Mit Beginn des Novembers gilt auch die Winterdienstpflicht. Unser Bauhofteam hat seine Fahrzeuge für diese Zeit bereits vorbereitet. Sichere Straßen, Wege und Plätze sind eine wichtige Aufgabe. Aber auch Sie als Bürger stehen in der Pflicht. Bitte beachten Sie Folgendes:

Straßen
Für die Straßen ist die Gemeinde zuständig. Allerdings ist nicht jede Straße räum- und streupflichtig. Dies sind nur diejenigen Straßen, die verkehrswichtig und gefährlich sind und zwar im Sinne und in Bezug auf ihre Verkehrsbedeutung, Art und Bestimmung sowie unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und den Verkehrsgewohnheiten.
Diese Straßen und Verkehrspunkte hat der gemeindliche Winterdienst zu räumen, sowie dies, und so regelt es § 41 des Straßengesetzes, der Gemeinde zumutbar ist. Auch der Gesetzgeber weiß, dass die Winterdienstfahrzeuge nicht überall gleichzeitig sein können. Wir bitten deshalb auch im Namen unserer Bauhofmitarbeiter um Ihr Verständnis.
Zudem werden alle Kraftfahrer und Autobesitzer dringend gebeten, ihre abends abgestellten Fahrzeuge nicht im Straßenraum zu parken , sondern diese möglichst auf den Hof- und Garagengrundstücken abzustellen. Unsere Räum- und Streufahrzeuge haben teilweise riesige Probleme bei der Ausführung des Winterdienstes, wenn abgestellte Fahrzeuge am Fahrbahnrand die Straße blockieren.
Auf einen weiteren Umstand wird hingewiesen:
Die Räumfahrzeuge befördern in der Regel den Schnee von der Straße an den rechten Fahrbahnrand. Dadurch lässt sich nicht vermeiden, dass größere Schneeruder, auch in bereits frei geräumten Garageneinfahrten, abgelagert werden. Dies ist keine Böswilligkeit unserer Mitarbeiter, es ist technisch leider nicht anders machbar.

Gehwege
Die Räum- und Streupflicht für die Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage hat die Gemeinde in ihrer Streupflichtsatzung den Straßenanliegern, also den Eigentümern und Besitzern (z.B. Mieter und Pächter) übertragen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde im Rahmen des Winterdienstes nur Straßen, die Anlieger aber die Gehwege freihalten müssen.
Bitte räumen Sie den Schnee der Gehwege und der Hauseingänge und Grundstückszufahrten so, dass Sie diesen Schnee nicht auf die Straße werfen, wie dies teilweise der Fall ist. Dies ist nicht nur eine Unsitte, sondern stellt eine Verkehrsgefährdung dar, welche dazu führen kann, dass sie sich strafbar machen und für Unfälle, die daraus entstehen unter Umständen in Regress genommen werden können.

Sonderfälle

Einseitige Gehwege:
Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger zum Räumen und Streuen des Gehweges verpflichtet auf deren Seite der Gehweg verläuft.

Keine Gehwege:
Sind keine Gehwege vorhanden, so hat bis 31.12.2021 der Straßenanlieger mit ungerader Hausnummer (ab 01.01.2022, der mit gerader Hausnummer) auf einer Seite eine entsprechende Fläche am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1 Meter zu räumen und zu streuen.

Mehrere Straßenanlieger:
Sind mehrere Straßenanlieger für das Räumen und Streuen desselben Gehweges verantwortlich, haften sie als Gesamtschuldner.  

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung