Bericht über die letzte Gemeinderatssitzung vom 17.11.2025
Zusammenfassung der Sitzung
Bürgerfrageviertelstunde
Es lagen keine Bürgerfragen vor.
Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse:
Bürgermeisterin Burgbacher gibt bekannt, dass der Gemeinderat neue Richtlinien für das Kinderferienprogramm ab 2026 festlegen wird.
Unter anderem wird die Vergütung künftig nach der Dauer des Angebots gestaffelt. Es gilt eine Mindestdauer von zwei Stunden.
Außerdem beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Pachtanpassung für die Hüttenplätze im Jahr 2025 auszusetzen und eine Anpassung turnusgemäß erst im Jahr 2030 zu prüfen.
Jahresabschluss 2023
Das Jahr 2023 schließt für Dürbheim im Vergleich zur Haushaltsplanung deutlich besser ab als erwartet und man kann feststellen, dass es finanzwirtschaftlich insgesamt ein sehr gutes Jahr war.
Der Ergebnishaushalt, ursprünglich mit einem Plus von rund 212.500 € geplant, erreichte ein ordentliches Ergebnis von 1.405.000,00 €. Abzüglich des Sonderergebnis ergab sich ein Gesamtergebnis von rund 1.399,000,00 €. Das ordentliche Ergebnis wird der Ergebnisrücklage zugeführt und dient somit dem Ausgleich zukünftiger Haushaltsjahre. Zum Ausgleich des negativen Sonderergebnisses erfolgt eine Entnahme aus der Sonderergebnisrücklage.
Der Schuldenstand konnte durch planmäßige Tilgungen auf rund 589.000 € reduziert werden. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 310 € und liegt damit unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden aber über dem Durchschnitt der Verwaltungsgemeinschaft.
Nicht verbrauchte Haushaltsmittel wurden ins Jahr 2024 übertragen und stehen dort weiterhin zweckgebunden zur Verfügung.
Insgesamt zeigt die Jahresrechnung 2023 eine sehr positive Entwicklung. Die finanzielle Situation der Gemeinde ist stabil. Der Gemeinderat stimmte dem Jahresabschluss 2023 einstimmig zu.
Kalkulation der Wassergebühr 2026
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Wassergebühr ab dem 01.01.2026 um 0,31 €/m³ auf 4,11 €/m³ zu erhöhen. Die Grundgebühr bleibt unverändert. Zudem wurde entschieden, die Unterdeckung aus dem Abrechnungszeitraum 2021 in Höhe von 49.164 €, sowie die Überdeckung aus dem Abrechnungszeitraum 2022 in Höhe von 3.023 € in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Im Zuge dessen stimmte der Gemeinderat auch der Anpassung der Änderungssatzung zu.
Kalkulation der Abwassergebühr 2026
Der Gemeinderat hat die Kalkulation der Abwassergebühren für 2026 beraten und die notwendigen Anpassungen einstimmig beschlossen. Hier wurde auf eine Verrechnung der Kostenunterdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Abrechnungszeitraum 2021 in Höhe von 3.375 € verzichtet. Ebenso wird auf die Verrechnung der Kostenunterdeckung der Schmutzwasserbeseitigung aus dem Abrechnungszeitraum 2021 in Höhe von 29.228 € verzichtet. Die Niederschlagswassergebühr wird ab dem 01.01.2026 um 0,04€/m² auf 0,38 €/m² und die Schmutzwassergebühr um 0,44 €/m³ auf 4,28 €/m³ angehoben. Diese Entscheidung fiel, nachdem die Kalkulation der Abwassergebühren für 2025 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des § 14 Kommunalabgabengesetzes vorgelegt wurde.
Die Grundgebühr der Abzugszähler (Gartenzähler und dergleichen) wird auf 0,90 € pro Monat und Zähler festgesetzt.
Im Zuge dessen stimmte der Gemeinderat auch der Anpassung der Änderungssatzung zu.
Verabschiedung einer Hebesatzsatzung
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die Einheitsbewertung der Grundsteuerwerte für verfassungswidrig. Baden-Württemberg verabschiedete daraufhin 2020 das Landesgrundsteuergesetz, welches ab 01.01.2025 gültig wurde.
Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) gilt ein vereinfachtes Ertragswertverfahren mit standardisierter Flächenbewertung. Die Gemeinden mussten die Hebesätze anpassen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.
Aufgrund fehlender Daten wurden höherer Messbeträge errechnet. Vor allem bei gemeindeeigenen Waldgrundstücken, ergab sich 2025 ein unerwartet höheres Steueraufkommen. Eine Senkung des Hebesatzes hätte nur geringe Auswirkungen für die Gemeinde und wenige Großgrundbesitzer. Auf Grund dessen beschließt der Gemeinderat, den Hebesatz der Grundsteuer A bei 570% zu belassen.
Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Dürbheim wurde zuletzt am 23.07.2024 geändert. Da die Entschädigung an den Mindestlohn gekoppelt ist, muss die Satzung bei jeder Erhöhung des Mindestlohns angepasst werden. Die Fort- und Weiterbildungskosten bleiben unverändert. Bei der Entschädigung für die Funktionsträger wurde 2024 ebenfalls beschlossen, dass diese Entschädigung anhand des Anstiegs des Mindestlohns angepasst werden soll. Orientierungswerte des Gemeinde- und Städtetages sowie des Landesfeuerwehrverbands wurden berücksichtigt.
Der Gemeinderat beschließt mit 7 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Dürbheim.
Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwES)
Aufgrund der Anpassung der Entschädigungssätze muss auch die Anlage zur Kostenersatzsatzung angepasst werden. Die Änderung betrifft vor allem die Anlage zu § 5 Absatz 1.
Die Kalkulation der abrechenbaren Kosten welche durch das Personal entstehen, bleiben unverändert. Zu diesem Betrag kommt die Entschädigung für Einsätze dazu. Somit ergeben sich Kostensätze ab 01.01.2026 in Höhe von 28,28 €/Stunde und ab 01.01.2027 von 29,15 € pro Stunde.
Bei Brandsicherheitswachen wird der Mindestlohn ohne Zuschlag weiterberechnet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der FwES.
Vollausbau des Feldweg Risiberg – Erweiterung des Auftrags
Während der Bauarbeiten zeigte sich die Notwendigkeit einer Auftragserweiterung bis zum oberen Feldweg, wodurch ein Lückenschluss beider Feldwege erreicht wird. Das Ingenieurbüro erstellte zusammen mit der Firma J. Friedrich Storz GmbH & Co. KG eine Kostenermittlung der zusätzlichen Leistungen. Die belaufen sich auf 45.201,45 € brutto. Ein erneuter Förderantrag ist nicht möglich, da die Arbeiten bereits begonnen haben. Durch die Erweiterung wird der Haushaltsansatz überschritten, die Mehrkosten gelten jedoch als sachlich und technisch begründet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den bestehenden Auftrag mit der Firma J. Friedrich Storz GmbH & Co. KG um die zusätzlichen Leistungen zu erweitern.
Neugestaltung Leitsystem
Bereits in der Sitzung am 22.09.2025 wurde über die Neugestaltung des gemeindlichen Leitsystems beraten. Im Haushaltsplan sind für die Erneuerung Mittel in Höhe von 25.000 € vorgesehen. Daher wäre es sinnvoll, die Planung und Umsetzung zeitnah voranzubringen. Von der Verwaltung wurden hierzu Angebote eingeholt.
Die Schilder werden im Stecksystem in den Säulen angebracht. Ortsansässige Firmen werden von der Verwaltung angeschrieben, ob für ihre Firma Leitschilder im Gemeindegebiet gewünscht werden.
Das Gremium beschließt einstimmig, die Beauftragung der Firma Meihack mit der Neugestaltung des Leitsystems. Zusätzlich wird der Unkostenbeitrag für Firmenpaneelen auf 100,00 € pro Schild festgelegt, auch für künftige Neuaufnahmen und Änderungen.
Anschaffung eines neuen Spielgerätes für den Kindergarten
Der derzeitige Spielturm im Kindergarten weist erhebliche Mängel auf. Unser Bauhof bestätigte, dass eine sichere Instandhaltung durch Reparaturen nicht mehr möglich ist. Gemeinsam mit der Kindergartenleitung wurde die Firma Sauerland Spielgeräte GmbH beauftragt, geeignete Modelle für den vorhandenen Platz vorzuschlagen. Mit dieser Firma bestehen bereits sehr gute Erfahrungen – zuletzt wurden im Jahr 2024 neue Spielgeräte für den gemeindeeigenen Spielplatz über diese Firma bezogen. Der Angebotspreis für diese neue Spielanlage beläuft sich auf 12.683,70 €. Im Haushaltsplan 2026 sollen hierfür Mittel in Höhe von 16.000 € bereitgestellt werden. Somit sind auch der Rückbau der alten Fundamente, das Setzen der neuen Fundamente sowie die Montage durch den Bauhof abgedeckt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Beauftragung der Firma Sauerland sowie die
Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2026.
Umstellung der EDV im Rathaus
Das EDV-System der Gemeindeverwaltung, welches 2019 angeschafft wurde, stößt inzwischen an seine Leistungsgrenzen. Eine Nutzung von Regisafe und die Einführung eines digitalen Sitzungsdienstes sind in der bestehenden Serverstruktur nicht mehr möglich. Zudem laufen die Windows-Lizenzen mit dem Stand 2011 aus. Eine grundlegende Erneuerung wäre notwendig.
Es wurden verschieden Angebot zu verschiedenen Lösungen eingeholt. Die Verwaltung hat sich darüber hinaus mit der Cloudlösung der Komm.One befasst, die zunehmend auch von kleineren Kommunen genutzt wird. Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Vorteile der Cloudlösung deutlich, da eine langfristig sichere, stabile und moderne IT-Infrastruktur gewährleistet ist und sie wesentlich dazu beiträgt, die Verwaltung vor technischen Aufgaben zu entlasten. Ein Wechsel auf die Cloudlösung der Komm.One ist technisch und organisatorisch sinnvoll.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Umstellung der EDV im Rathaus auf die Cloudlösung der Komm.One zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung entsprechend dem vorliegenden Angebot der Komm.One vorzubereiten und durchzuführen.
Vorberatung der Investitionen 2026
Der Gemeinderat hat verschiedene Investitionspunkte erörtert, darunter Maßnahmen zur Wasserversorgung, Straßenunterhaltung, Gebäudeerhaltung, Investitionen in die Grundschule sowie Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Zudem wurde über Sanierungsmaßnahmen am/im Rathaus, die Neugestaltung der Außenanlage hinter dem Feuerwehrmagazin, sowie ein Rasenfeld für Urnen auf dem Friedhof besprochen. Ziel der Beratung war es, diese Maßnahmen in den Haushaltsplan 2026 aufzunehmen und den Haushalt 2026 auf eine solide Grundlage zu stellen und gleichzeitig notwendige Investitionen gezielt umzusetzen.
Der Gemeinderat stimmte dem vorbereiteten Investitionsprogramm einstimmig zu.
Baugesuche
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung ein Baugesuche beraten und diesem zugestimmt:
Neubau einer Hackschnitzelheizung
Auf dem Grundstück Flst. 4728/4, Risiberg 8/1, ist der Neubau einer Hackschnitzelheizung geplant. Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben einstimmig zustimmend zur Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Bekanntgaben
Die Bürgermeisterin informiert, dass der katholische Träger des Kindergartens aufgefordert wurde, bis zum 20.11. eine Rückmeldung vorzulegen, wie die Aufrechterhaltung eines verlässlichen und rechtssicheren Betriebs künftig sichergestellt werden soll.
Weiter berichtet sie, dass am Kindergarten an der Rampe das bestehende Geländer verlängert werde. Eine Fachfirma hat sich die Situation am Tag nach der Sitzung vor Ort ansehen.
Der beschädigte Bodenbelag der Rampe wird durch den Bauhof instandgesetzt.
Außerdem war im Rahmen der geplanten Brunnensanierung eine Fachfirma vor Ort. Sie erarbeitet derzeit einen entsprechenden Lösungsvorschlag für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.
Es fand ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit drei Vertreterinnen und Vertretern des Landratsamts statt, um die längst überfälligen Ausgleichsmaßnahmen für frühere Gewerbe- und Wohnbauvorhaben zu prüfen. Dabei zeigte sich, dass einzelne ursprünglich geforderte Maßnahmen heute nicht mehr umsetzbar sind und daher alternative Lösungen erarbeitet werden müssen. Andere bereits realisierte Ausgleichsmaßnahmen sind vorhanden, benötigen jedoch eine erneute fachgerechte Pflege, um ihre Wirksamkeit dauerhaft zu sichern.
Sie informiert weiter, dass derzeit geprüft wird, ob am Ortseingang aus Richtung Balgheim sowie am Ortsausgang in Richtung Risiberg eine stationäre Blitzersäule errichtet werden kann. Die Veranlagung und Auswertung würde durch die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen erfolgen. Die Einnahmen aus den Messungen würden zwischen der Verwaltungsgemeinschaft und dem Betreiber der Anlage aufgeteilt; für die Gemeinde selbst ergäbe sich somit kein finanzieller Erlös. Die Maßnahme hätte jedoch einen deutlichen verkehrserzieherischen Nutzen und könnte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
Im Zuge dieser Prüfung wird außerdem untersucht, ob die bestehende Verkehrsschikane am Ortsein-/-ausgang Richtung Risiberg abgebaut werden kann.
Im Rahmen der jüngsten Verkehrsschau wurden ein Verkehrsspiegel in der Weberstraße/Burgstraße genehmigt, sowie die Planungen für eine Zufahrt zur Gärtnerei Häring bzw. zum Gebiet Lachenäcker aufgenommen. Die weiteren Ausarbeitungen, einschließlich der Kostenprüfung und der konkreten Planung, befinden sich derzeit in Bearbeitung.
Außerdem ist man mit dem Ingenieurbüro in Kontakt bezüglich der Straßensanierung der Verbindungsstraße nach Böttingen.
Anfragen
Es wurden keine Anfragen vorgebracht.

