Bericht über die letzte Gemeinderatssitzung vom 13.04.2026
Zusammenfassung der Sitzung
Aus der Arbeit des Gemeinderates – Sitzung am 13.04.2026
Bürgerfrageviertelstunde:
Ein Anwohner der Weberstraße meldete erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und regte den Einsatz kleinerer Messgeräte sowie die Prüfung einer Rechts‑vor‑Links-Regelung an den Einmündungen Burgstraße und Schmiedeweg an. Die Bürgermeisterin erklärte, dass entsprechende Überlegungen bereits laufen. Ein kleineres Messgerät wird beim Landratsamt angefragt; frühere Untersuchungen zur Verkehrsregelung werden erneut ausgewertet.
Frau Felisoni stellte den Nachbarschaftshilfeverein MiKaDo vor, der seit 2004 besteht. Sie bietet montags von 9:00 bis 11:00 Uhr Sprechzeiten im Rathaus an und ist darüber hinaus telefonisch erreichbar. Der Verein unterstützt ältere Menschen sowie Familien in Notsituationen, etwa bei Haushaltsarbeiten, Einkäufen oder Fahrdiensten. Helferinnen und Helfer werden fortlaufend gesucht. In anderen Gemeinden bestehen zusätzliche Angebote wie Unterstützung von Kindergärten, Nähkurse oder Seniorentreffs. Die Bürgermeisterin dankte für die Vorstellung und freut sich auf die Zusammenarbeit.
Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Mindestalter für Veranstalterinnen und Veranstalter eines Programmpunktes im Kinderferienprogramm grundsätzlich auf 18 Jahre festzulegen. Jugendliche ab 14 Jahren können Programmpunkte nur durchführen, wenn während der gesamten Veranstaltung eine volljährige, geeignete Aufsichtsperson anwesend ist und die Verantwortung übernimmt.
Sanierung Marienweg – Vorstellung der Planung
Das Büro Breinlinger stellte den Sachvortrag zur Sanierung des Marienwegs vor. Neben der Erneuerung von Kanalisation und Wasserversorgungsleitungen ist auch die Sanierung des Straßenraums vorgesehen. Hierfür wurden drei Varianten mit Kostenberechnung ausgearbeitet. Zusätzlich liegen Kostenschätzungen für die Sanierung der Treppenanlage zur Stellgasse sowie des Verbindungswegs zwischen Panoramastraße und Marienweg vor.
Für 2028 ist die Sanierung der Panoramastraße geplant; beide Maßnahmen reichen jeweils bis in die Einmündungsbereiche der Bergstraße. Das Büro Breinlinger wurde gebeten, für den verbleibenden Abschnitt der Bergstraße (ca. 60 m) ebenfalls Kosten zu ermitteln. Der geplante Breitbandausbau ist in allen Bereichen berücksichtigt.
Die Varianten zur Straßensanierung des Marienwegs unterscheiden sich im Umfang der Gestaltung: Variante 0 sieht eine Sanierung entsprechend dem bestehenden Zustand mit asphaltierten Fahrbahnen und Gehwegen sowie Granitbordsteinen vor. In Variante 1 wird der Gehweg gepflastert und der Straßenraum durch Baumbeete aufgewertet, was jedoch zu einem Verlust von Parkraum führt. Variante 2 umfasst einen durchgehenden Gestaltungsbereich zwischen der Treppenanlage zur Stellgasse und dem Verbindungsweg zur Panoramastraße, in dem Fahrbahn und Gehweg klar getrennt und der gesamte Bereich gepflastert wird; zusätzliche Baumbeete sind möglich, und die Gestaltung orientiert sich an einem verkehrsberuhigten Bereich.
Es wurde berichtet, dass ein Abschnitt des Regen- und Abwasserkanals aufgrund zu geringer Dimensionierung überlastet ist und im Zuge der Maßnahme vergrößert werden soll. Die BWV empfiehlt zudem die Erneuerung der Frischwasserleitungen. Die Netze BW wurde hinsichtlich einer möglichen Umstellung der Stromversorgung von Dachständern auf Erdkabel informiert; eine Rückmeldung steht noch aus.
Das Gremium sprach sich für Variante 0 (Bestand) aus, da Pflasterflächen und Baumbeete zu erhöhtem Pflegeaufwand sowie Problemen bei Winterdienst und Glätte führen würden. Die Straßenbeleuchtung wird im Zuge der Maßnahme erneuert. Der Verbindungsweg zwischen Marienweg und Panoramastraße ist in der Kostenplanung enthalten.
Für den Lückenschluss in der Bergstraße soll ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden; die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Sanierung der Panoramastraße.
Der Gemeinderat nahm den Sachvortrag mit 9 Ja-Stimmen zur Kenntnis, sprach sich für Variante 0 (Bestand) aus und beauftragte das Büro Breinlinger mit der weiteren Planung.
Geo- und abfalltechnische Untersuchungen im Zuge geplanter Sanierungen
Im Rahmen der anstehenden und zukünftigen Straßensanierungen ist es notwendig, vor Beginn der Bauarbeiten geo- und abfalltechnische Untersuchungen durchführen zu lassen, um den Untergrundaufbau sowie die Entsorgung des anfallenden Materials fachgerecht bewerten zu können. Für die Maßnahmen in Marienweg, Panoramastraße und Rietheimer Straße liegt ein Angebot des Sachverständigenbüros Dr. Björn Bahrig aus Allensbach vor, das Planung, Geländearbeiten, chemische Analysen sowie Auswertung und Bericht umfasst. Da der Gemeinderat beschlossen hat, in den kommenden drei Jahren regelmäßig Straßensanierungen durchzuführen, wurde die Möglichkeit einer gebündelten Untersuchung erörtert. Dies erscheint aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, da dadurch Kosten für Planung, Anfahrt und Analytik reduziert sowie eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse und eine verlässlichere Vorausplanung erreicht werden können. Der Gemeinderat nahm das Angebot einstimmig zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, das Sachverständigenbüro Dr. Björn Bahrig mit der Durchführung der Untersuchungen.
Verzinsung von Kassenmehreinnahmen/Kassenmehrausgaben des Regiebetriebes „Wasserversorgung“
Die Wasserversorgung der Gemeinde wird als Regiebetrieb geführt und gilt gemäß § 4 KStG als Betrieb gewerblicher Art, wodurch sie der Körperschaft‑, Gewerbe‑ und Umsatzsteuer unterliegt. Da der Regiebetrieb Kassenmittel des Gemeindehaushalts nutzt, müssen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten die jeweiligen Kassenmehreinnahmen oder ‑Mehrausgaben ermittelt, verzinst und in der Gewinn‑ und Verlustrechnung verbucht werden. Für die steuerliche Anerkennung dieser Verzinsung ist eine klare Regelung erforderlich. Die Steuerberatungsgesellschaft KOBERA empfiehlt, Kassenmehreinnahmen mit dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB, mindestens jedoch mit 0,5 %, zu verzinsen; für Kassenmehrausgaben soll ein Zinssatz von drei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gelten. Die Gemeinde Dürbheim hatte 2016 zusätzlich festgelegt, dass für Mehreinnahmen über 50.000 € ein Durchschnittszinssatz der bestehenden Darlehen anzuwenden ist. Da diese Abstufung nur geringe Auswirkungen hat und ein einheitliches Verfahren angestrebt wird, empfiehlt die Verwaltung eine vollständige Anpassung an die KOBERA‑Empfehlung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Zinsberechnung für den Regiebetrieb „Wasserversorgung“ entsprechend anzupassen.
Kammerbelüftung Hochbehälter Hochzone – Vergabe
Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung des Hochbehälters der Hochzone mit der Bodenseewasserversorgung (BWV) und der Firma Strecker wurde eine Beanstandung des Gesundheitsamtes näher untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die bestehende Kammerbelüftung nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen entspricht und als mögliche Ursache für wiederkehrende Verkeimungen in Betracht kommt.
Für die erforderliche Erneuerung der Kammerbelüftung liegt ein Angebot der Firma Strecker in Höhe von 17.678,64 € vor. Zusätzlich werden für notwendige Nebenarbeiten, insbesondere Kernbohrungen sowie Tiefbauarbeiten, Kosten in Höhe von rund 6.000 € erwartet.
Auch für die Niederzone liegt bereits ein Angebot zur Erneuerung der Kammerbelüftung vor. Allerdings bestehen dort darüber hinaus weitere bauliche und technische Mängel. Die Niederzone ist daher mittel- bis langfristig insbesondere im Hinblick auf die Versorgungssicherheit gesamtheitlich zu betrachten. Hierzu wird derzeit von der Bodenseewasserversorgung ein entsprechendes Konzept erarbeitet.
Bürgermeisterin Burgbacher verwies in der Sitzung zudem auf einen vorliegenden, umfangreichen Mängelbericht des Landratsamtes mit einem Umfang von 11 Seiten, der sowohl für die Hochzone als auch für die Niederzone weiteren Handlungsbedarf aufzeigt. In diesem Zusammenhang ist in den kommenden Jahren mit erheblichen Investitionen in die gemeindliche Wasserversorgung zu rechnen. Bereits heute wird die Leistungsfähigkeit der Niederzone kritisch bewertet; insbesondere im Falle einer Neuerschließung eines Baugebietes wäre diese nicht ausreichend dimensioniert, sodass ein Neubau erforderlich werden könnte.
Obwohl die Maßnahme im Haushaltsplan ursprünglich erst für das Jahr 2027 vorgesehen war, wurde aufgrund der hygienischen Dringlichkeit eine zeitnahe Umsetzung als notwendig erachtet.
Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, die Erneuerung der Kammerbelüftung im Hochbehälter der Hochzone an die Firma Strecker zu vergeben und die erforderlichen Nebenarbeiten im Rahmen der Gesamtmaßnahme umzusetzen.
Feuerwehrbedarfsplanung
Nach § 3 Abs. 1 FwG sind die Gemeinden verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Grundlage hierfür ist der Feuerwehrbedarfsplan, der die örtlichen Gefährdungspotenziale analysiert und daraus den notwendigen Personal‑, Organisation‑ und Ausstattungsbedarf ableitet. Der Bedarfsplan für die Gemeinde Dürbheim wurde gemeinsam mit der Verwaltung und der Führung der Freiwilligen Feuerwehr erarbeitet und vorab mit dem Kreisbrandmeister abgestimmt. Berücksichtigt wurden unter anderem Einwohnerzahl, Siedlungsstruktur, Bebauung, Topographie, Infrastruktur sowie besondere Objekte und Betriebe. Die Analyse zeigt einen deutlichen Personalbedarf, insbesondere zur Sicherstellung der Tagesverfügbarkeit, Defizite bei spezialisierten Funktionen wie Atemschutzgeräteträgern, die notwendige Ersatzbeschaffung des Löschfahrzeugs sowie mittelfristigen Handlungsbedarf beim Feuerwehrgerätehaus.
Der Kommandant der Feuerwehr erläuterte, dass die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs dringend erforderlich ist, da die Ersatzteilversorgung für das bestehende Fahrzeug zunehmend problematisch wird. Der Projektbeginn ist für 2027 vorgesehen, die Kosten werden auf 500.000 bis 550.000 € geschätzt, und die Auslieferung wäre voraussichtlich im Jahr 2030. Fördermittel können jedoch nur bewilligt werden, wenn das Feuerwehrgebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht, was derzeit nicht der Fall ist. Es bestehen unter anderem zu wenige Stellplätze, eine verkehrsgefährliche Ausfahrt, unzureichende Türbreiten, fehlende Sanitär‑ und Umkleideräume sowie zu schmale Hallentore. Zuschüsse für Gebäude sind grundsätzlich möglich, orientieren sich jedoch an der Anzahl der Stellplätze.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Feuerwehrbedarfsplan in der vorliegenden Fassung als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Dürbheim anzunehmen.
Zuschussantrag Schützenverein – Erneuerung Luftgewehr-Anlage
Der Schützenverein plant ein notwendiges DISAG‑SIZ‑Upgrade an seiner elektronischen Luftgewehranlage, da das Schieß‑Information‑Zentrum als zentrale Steuerung‑ und Auswertungseinheit für einen ordnungsgemäßen und zukunftsfähigen Betrieb erforderlich ist. Die Kosten belaufen sich laut Angebot auf 4.886,90 Euro; einschließlich weiteren benötigten Materials ist insgesamt mit rund 6.500 Euro zu rechnen. Für das Upgrade beantragt der Verein einen Zuschuss in Höhe von 6.500 Euro. Nach kurzer Diskussion und dem Hinweis, dass ohne das Upgrade kein Schießbetrieb und damit auch kein Gaststättenbetrieb mehr möglich wäre, sprach sich die Mehrheit des Gremiums für die Kostenübernahme aus. Der Gemeinderat beschloss mit sechs Ja‑Stimmen und drei Enthaltungen (eine davon wegen Befangenheit), dem Schützenverein diesen Zuschuss zu gewähren.
Zuschussantrag DRK – Übernahme der Lizenzgebühren für Funkgeräte
Die DRK‑Bereitschaft Dürbheim hat beantragt, dass die Gemeinde die laufenden Lizenzgebühren für ihre Funkgeräte übernimmt. Für vier Geräte fallen monatlich jeweils 5 Euro an, sodass sich die jährlichen Kosten auf 240 Euro belaufen. Da die Bereitschaft überwiegend spendenfinanziert ist, stellt dies eine spürbare Belastung dar. Zudem weist das DRK darauf hin, dass vergleichbare Gebühren bei der Freiwilligen Feuerwehr nicht anfallen, die bestehende Regelung jedoch nicht geändert werden kann. Die Bereitschaft übernimmt wichtige Aufgaben im Bevölkerungsschutz und unterstützt bei Veranstaltungen sowie in Notlagen, weshalb der Antrag positiv bewertet wurde. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, ab dem Jahr 2026 diese jährlichen Lizenzgebühren für die DRK‑Bereitschaft Dürbheim zu übernehmen.
Baugesuche
Der Gemeinderat beriet über einen Bauantrag für die Sanierung und Aufstockung eines Einfamilienhauses in der Probststraße im Geltungsbereich Ortskern.
Der Gemeinderat nimmt einstimmig das Bauvorhaben zustimmend zur Kenntnis und erteilt sein Einvernehmen.
Bekanntgaben
Bürgermeisterin Burgbacher informiert, dass sich der geplante Glasfaserausbau durch die NetCom vom Frühjahr 2026 auf Anfang 2027 verschiebt.
Die Umstellung auf digitale Wasserzähler wird im Zeitraum von Mitte September bis Mitte Oktober dieses Jahres erfolgen; hierzu folgen weitere Hinweise im Amtsblatt. Zudem wird es hinsichtlich des zweiten Fluchtwegs der Grundschule einen weiteren Begehungstermin geben.
Anfragen
Ein Anwohner hat einen Antrag zur Überprüfung verkehrsberuhigender Maßnahmen in der Kirchstraße gestellt. Als Gefahrenpunkte werden der dort verlaufende Schulweg sowie die unmittelbare Nähe des Spielplatzes genannt. Zudem werde in diesem Bereich häufig zu schnell gefahren und die zulässigen 50 km/h nicht eingehalten. Ergänzend wird die Installation von Fahrbahnschwellen angeregt. Die Verwaltung wird die Anfrage prüfen und das Anliegen weiterverfolgen.

