Bericht über die letzte Gemeinderatssitzung vom 09.12.2024
icon.crdate18.12.2024
Berichte über ältere Gemeinderatssitzungen finden Sie auf unserer Homepage unter "Rathaus & Service / Gemeinderat / Berichte über Gemeinderatssitzungen".
Zusammenfassung der Sitzung
Aus der Arbeit des Gemeinderates – Sitzung am 09.12.2024
Bürgerfrageviertelstunde
Es lagen keine Bürgerfragen vor.
Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse:
Bürgermeisterin Burgbacher gab bekannt, dass der Gemeinderat in der nicht-öffentlichen Sitzung einstimmig beschlossen hat, eine Waldparzelle im Bereich „Kuziloch“ zu erwerben.
Kommunalwald Dürbheim - Forstwirtschaftsplan 2025 - Festlegung des Preises für Brennholz
Der Forstwirtschaftsplan 2025 wurde von einem Sachbearbeiter des Forstamtes des Landratsamtes Tuttlingen vorgestellt. Dabei blieb der Brennholzpreis unverändert: 90 €/fm brutto für Hartholz und 50 €/fm brutto für Nadelholz. Für gewerbliche Käufer beträgt der Preis weiterhin 100 €/fm netto. Der Verkauf erfolgt vorrangig an ortsansässige Privathaushalte, entsprechend den bisherigen Beschlussregelungen.
Für 2024 wird ein geschätzter Überschuss von 35.000 € erwartet, während der geplante Hiebsatz für 2025 bei 5.800 fm liegt. Zudem sind Anbauten auf zwei Hektar mit rund 3.625 Pflanzen vorgesehen, darunter auch neue Arten wie der Tulpenbaum.
Im Rahmen der Vorstellung wurde die angespannte Personalsituation in der Waldarbeiterrotte thematisiert. Künftig soll verstärkt auf Lohnarbeiter und den Einsatz von Maschinen gesetzt werden, um den Arbeitsbedarf zu decken.
Der Gemeinderat stimmte dem Forstwirtschaftsplan 2025 einstimmig zu. Bürgermeisterin Burgbacher bedankte sich für die ausführliche Erläuterung und hob die gute Zusammenarbeit mit dem Sachbearbeiter des Landratsamtes sowie dem Gemeindeförster hervor.
Kalkulation von Verwaltungsgebühren - Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
Der Gemeinderat hat die Kalkulation der Verwaltungsgebühren beraten und eine neue Verwaltungsgebührensatzung samt Gebührenverzeichnis beschlossen. Grundlage hierfür ist die gesetzliche Verpflichtung, die Gebühren auf Basis der örtlichen Verhältnisse zu kalkulieren, um eine Kostendeckung sicherzustellen.
Die Gebühren wurden entsprechend der ermittelten Personal- und Sachkosten sowie der wirtschaftlichen Bedeutung der Leistungen angepasst. Dabei wurde darauf geachtet, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gebührenhöhe und dem Nutzen der erbrachten Leistung für die Bürger gewährleistet ist.
Die Kalkulation wurde erläutert und offene Fragen zu Themen wie Fischereiwesen und Bodenrichtwerten beantwortet. Es wurde klargestellt, dass die Gebührenerhöhungen für das Fischereiwesen vorgegeben werden und keine zusätzlichen Einnahmen für die Gemeinde generieren. Die Bodenrichtwerte sind online einsehbar, wodurch Gebühren für Auskünfte reduziert werden können.
Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung einstimmig zu.
Zuschuss Sportverein Dürbheim - Flutlichtanlage
Der Gemeinderat hat dem Sportverein Dürbheim (SVD) einen Zuschuss von 25.000 Euro für den Bau einer Flutlichtanlage auf dem Hauptsportplatz bewilligt. Das Projekt soll die Spiel- und Trainingsbedingungen verbessern, insbesondere für die Jugendmannschaften; außerdem sollen Abendspiele ermöglicht werden. Sollte der noch fehlende Betrag von 12.000 Euro nicht durch Sponsoring oder Eigenmittel gedeckt werden können, stellt die Gemeinde ein zinsloses Darlehen in dieser Höhe zur Verfügung.
Das Projekt wird als nachhaltige Investition betrachtet, die langfristig der Gemeinde und der Vereinsarbeit zugutekommt. Die Ausgabe wird im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt. Der Beschluss wurde mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung wegen Befangenheit gefasst.
Beratung Haushaltsplan 2025
Bürgermeisterin Burgbacher begrüßte die Sachbearbeiterin der Kämmerei von der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen, die die Zahlen und Hintergründe zur Übertragbarkeit von Budgets erläuterte.
Der Gemeinderat diskutierte die Problematik der bisherigen Übertragbarkeit von Budgets bei der Feuerwehr und der Grundschule. Es wurde darauf hingewiesen, dass durch die Übertragung nicht verbrauchter Mittel in das Folgejahr teils doppelte Mittel zur Verfügung standen, was zu Abweichungen zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss führen kann. Um dies künftig zu vermeiden, endet die Übertragbarkeit der Budgets zum 31.12.2025. Budgetreste aus dem Jahr 2025 werden nicht mehr ins Jahr 2026 übertragen.
Bedenken aus dem Gremium, dass auf Jahresende unnötige Ausgaben getätigt werden könnten, wurden ausgeräumt. Bürgermeisterin Burgbacher betonte, dass notwendige Mittel weiterhin im Haushaltsplan vorgesehen sind und größere Anschaffungen wie bisher im Gemeinderat abgestimmt werden.
Der Gemeinderat stimmte mit 10 Ja-Stimmen dem Beschluss zu, die Übertragbarkeit der Budgets zum 31.12.2025 zu beenden.
Der Aufstellung des Haushaltsplans 2025 lag der Haushaltserlass des Finanzministeriums vom 07.11.2024 zugrunde. Dieser liefert wesentliche Grundlagen, wie die Höhe des Einkommensteueranteils, die Bedarfsmesszahlen und die Investitionspauschale, und ist entscheidend für die Einschätzung der Finanzlage der Gemeinde im kommenden Jahr.
Im Ergebnishaushalt sind alle ordentlichen Erträge und Aufwendungen der Gemeinde veranschlagt. Um diesen auszugleichen, müssen die ordentlichen Erträge mindestens die ordentlichen Aufwendungen, einschließlich der Abschreibungen, decken. Für das Jahr 2025 müssen Abschreibungen in Höhe von 431.000 € erwirtschaftet werden. Der Ergebnishaushalt wird knapp ausgeglichen mit einem prognostizierten positiven Ergebnis von 28.400 €. Grund für das knappe Ergebnis sind die erhöhten Finanzumlagen und geringeren Schlüsselzuweisungen, die sich aus den hohen Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2023 ergeben.
Die Gewerbesteuer und der Einkommensteueranteil bleiben die wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Die Gewerbesteuereinnahmen werden auf 720.500 € geschätzt, woraus sich eine Gewerbesteuerumlage von 76.400 € ergibt. Der Einkommensteueranteil für Dürbheim wird auf 1.495.700 € ansteigen, was einem Zuwachs von 59.800 € entspricht.
Die Schlüsselzuweisungen fallen im Vergleich zum Vorjahr um 101.100 € geringer aus, während die kommunale Investitionspauschale aufgrund einer Erhöhung des Kopfbetrags von 120 € auf 138 € pro Einwohner um 37.100 € ansteigt.
Auf der Ausgabenseite steigen sowohl die FAG-Umlage (+62.200 €) als auch die Kreisumlage (+132.900 €), wobei Letztere auf eine geplante Erhöhung des Hebesatzes auf 34,8 % zurückzuführen ist.
Der Schuldenstand der Gemeinde wird am 31.12.2025 voraussichtlich 432.906 € betragen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 251,54 € entspricht. Die geplanten Investitionen im Jahr 2025 können ohne eine neue Kreditaufnahme umgesetzt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die während der Sitzung besprochenen Veränderungen in den Haushaltsplan-Entwurf 2025 eingearbeitet werden. Der überarbeitete Entwurf wird dem Gemeinderat in der Sitzung im Januar 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Grundschule - Beleuchtungssanierung der Klassenräume
Es fand, aufgrund fehlender Angebote, keine Beschlussfassung statt. Der Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung im Januar verschoben.
Austausch Heizkessel kommunaler Gebäude
Der Gemeinderat hat beschlossen, die veraltete Ölheizung im ehemaligen Gasthaus „Rose“ durch eine moderne Gasheizung zu ersetzen. Auch die Heizkessel in weiteren kommunalen Gebäuden werden im Zuge der Maßnahme erneuert. Der Auftrag wurde an die wirtschaftlichste Anbieterfirma vergeben. Die Maßnahme wurde als dringlich eingestuft, um die Energieeffizienz zu verbessern und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Baugesuche
Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen zu einem Baugesuch im Bereich des Ortskerns erteilt. Da das Vorhaben bereits im Mai 2024 vorgelegt wurde und nachträgliche Änderungen der Abmessungen erforderlich waren, war eine erneute Beratung notwendig. Das Gremium stellte keine weiteren Fragen und beschloss einstimmig, dass sich das Bauvorhaben in der geänderten Form in die umgebende Bebauung einfügt.
Bekanntgaben
Es lagen keine Bekanntgaben vor.
Anfragen
Der Gemeinderat fragte nach der Dauer der Aufgrabungen in derHauptstraße/Burgstraße und Hauptstraße/Schulstraße. Es wurde mitgeteilt, dass die Maßnahme laut verkehrsrechtlicher Anordnung bis zum 15.12.2024 abgeschlossen sein soll. Zudem erkundigte sich der Gemeinderat, ob die Logos für den neu angeschafften Bollerwagen des Kindergartens fertiggestellt sind. Hierzu wird der Kindergarten kontaktiert, um den aktuellen Stand zu klären. Eine weitere Frage betraf den Aufbau der Dachständer in der Burgstraße. Es wird nochmals Kontakt mit der Netze BW aufgenommen werden, um die Planungen zu klären.